- Stückaktie
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Die Stückaktie (auch Nicht-Nennwertaktie) ist eine Form der Aktie, die quasi nennwertlos ist und bei der im Gegensatz zu Nennbetragsaktien das Grundkapital einer Aktiengesellschaft nicht in Aktien mit unterschiedlichem Wert einteilbar ist, sondern alle Aktien einen gleichen Anteil am Grundkapital widerspiegeln.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Die Form der Stückaktie im deutschen Aktiengesetz existiert seit des Inkrafttretens des Stückaktiengesetzes (StückAG) am 25. März 1998[1], das das deutsche Aktiengesetz in einigen Paragraphen geändert hat. Eine maßgebliche Motivation der Einführung der Stückaktie war die anstehende Umstellung auf den Euro. Da die Umrechnung der Nationalwährungen auf den Eurowert komplizierte Umrechnungen zur Folge hat, die meist in "krummen" Beträgen resultiert, wurde die nennwertlose Stückaktie etabliert. Da diese nur einen nennwertlosen Anteil widerspiegelt entfällt also eine entsprechende nominale Umrechnung.
Hintergründe
Die deutsche Stückaktie ist genauer eine unechte nennwertlose Stückaktie[2]. Im Gegensatz zur echten Stückaktie (auch Quotenaktie genannt), bezieht sich die unechte Variante auf den Anteil am Grundkapital und nicht an der Mitgliedschaft. Letzteres wäre der Fall, wenn die Gesellschaft entweder über kein Grundkapital oder lediglich über ein Grundkapital, das nicht in Aktien zerlegt ist, verfügen würde[3] - ein Zustand, der in Deutschland verboten ist.
Erkennbar sind Stückaktien oft an dem Namenszusatz o. N., der für ohne Nennwert steht und so z.B. die Aktiengattung der Volkswagen AG Stammaktien o. N genauer definiert. Im französischsprachigen Raum wird meist die Abkürzung s.v.n (sans valeur nominale) verwendet.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Gesetz über die Zulassung von Stückaktien (Stückaktiengesetz - StückAG) vom 25. März 1998
- ↑ Lehrstuhl fόr Bόrgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht (Prof. Dr. Ulrich Noack)
- ↑ Aktien | Wertpapierprospekt und BaFin
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