- Grundkapital
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Das Grundkapital einer Aktiengesellschaft, manchmal auch als Nominalkapital bezeichnet, ist die Summe der Nennwerte über die emittierten (ausgegebenen) Stamm- und Vorzugsaktien.[1] Das Grundkapital ist zunächst das bei der Gründung der Aktiengesellschaft eingezahlte oder eingebrachte Kapital, das in der Bilanz ausgewiesen wird. Das Kapital kann durch Bareinzahlung, Umwandlung oder durch Sachgründung (z. B. Haus- und Grundbesitz) aufgebracht werden. Bei Sachgründung ist jedoch eine Bewertung gesetzlich vorgeschrieben. Dieses Kapital kann sich im Laufe der Geschäftstätigkeit – z. B. durch eine Kapitalerhöhung – verändern. Die Emission kann, muss aber nicht über die Börse erfolgen. Bei der Umwandlung wird eine andere Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) in eine Aktiengesellschaft überführt.
Eine Aktiengesellschaft haftet unbeschränkt mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen. Die Schuld der Aktionäre beschränkt sich allerdings auf die Leistung ihrer Einlagen und somit wird auch ihre Haftung begrenzt.
Das Grundkapital einer Aktiengesellschaft muss mindestens 50.000 EUR betragen (§ 7 AktG). In der Bilanz des Unternehmens wird das Grundkapital als gezeichnetes Kapital als Teil des Eigenkapitals ausgewiesen und ist in Aktien unterteilt, womit das Mitgliedschaftsrecht der Anteilseigner an der Gesellschaft verbrieft wird.
Durch die Zerlegung des Grundkapitals in Aktien (Mindestbetrag 1 EUR pro Aktie; § 8 Abs. 3 AktG) und deren mögliche Ausgabe an in- und ausländischen Börsenplätzen werden Finanzmittel in Form von Eigenkapital beschafft. Wenn einige Aktionäre (Anteilseigner der Gesellschaft) ihre Anteile (Aktien) verkaufen, bleibt das Grundkapital unverändert, da durch den Verkauf bzw. Ankauf von Anteilen nur die Gesellschafter (Aktionäre) wechseln, das Grundkapital davon jedoch nicht verändert wird.
Die Bezeichnung laut HGB ist gezeichnetes Kapital (für alle Kapitalgesellschaften). Bei der GmbH hingegen heißt es Stammkapital.
Nicht zu verwechseln ist das Grundkapital mit der Marktkapitalisierung, die den derzeitigen Marktwert aller ausgegebenen Aktien zum Börsenkurs eines Unternehmens widerspiegelt. Auch nicht zu verwechseln ist es mit dem Eigenkapital, welches insbesondere auch noch die Reserven umfasst.
Schweiz
Im Schweizerischen Aktienrecht wird das Grundkapital einer Aktiengesellschaft in Aktien- und Partizipationskapital unterteilt. Ersteres ist die Summe der Nennwerte aller emittierter Aktien inklusive der Stimmrechtsaktien. Das Partizipationskapital ist die Summe aller Nennwerte aller emittierter Partizipationsscheine, einer Art stimmrechtsloser Aktien.
Siehe auch
Einzelnachweise
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- Privatrecht (Schweiz)
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