Stücklohn

Stücklohn

Der Akkordlohn wird nach REFA definiert als

„ein Entlohnungsgrundsatz, bei dem der Lohn in der Regel anforderungs- und leistungsabhängig differenziert wird. Als Leistungskennzahl wird die vom Menschen beeinflußbare Mengenleistung beziehungsweise der daraus abgeleitete Zeitgrad benutzt. Der Zeitgrad ist auf eine bestimmte Bezugsleistung bezogen.“

REFA[1] S. 32.

Im Wesentlichen wird zwischen Zeit- und Geldakkord unterschieden wobei der Zeitakkord die gebräuchlichere Form ist. Seine Grundlage ist eine Vorgabezeit je Auftrag oder je Mengeneinheit (Zeit je Einheit). Der Akkord ist in der Regel als Akkordzuschlag gestaltet, der einem anforderungsgerechten Grundentgelt zugeschlagen wird. Aus dem Grundentgelt und dem Akkordzuschlag wird der so genannte Akkordrichtsatz ermittelt.

Beim Geldakkord gibt es das Grundentgelt nicht. Das Entgelt wird vollständig über die Menge erzielt. Also: Doppelte Menge führt auch zu doppeltem Entgelt. Im Bergbau wird dieser Akkord als Gedinge bezeichnet.

Der Akkord ist an spezifische Voraussetzungen gebunden:

  1. Arbeitsbedingungen und Arbeitsablauf müssen vorherbestimmbar sein. Es sind menschengerechte Arbeitsgestaltung mit wiederholten Arbeitsabläufen, für Akkordarbeit geeignete Arbeitspersonen (Menschen), hinreichend ausgestaltete Arbeitssysteme und Organisationsstrukturen, die keine wesentlichen Störungen im Arbeitsfluss zulassen erforderlich.
  2. Die Vorgabezeiten müssen reproduzierbar sein. Sie müssen Mindestanforderungen der Reproduzierbarkeit und statistischen Zuverlässigkeit erfüllen (siehe Zeitstudie).
  3. Die Mengenleistung muss für den Menschen beeinflussbar sein. Wenn wesentliche Anteile des Arbeitstakts durch externe Einflüsse vorherbestimmt ist (beispielsweise der Takt einer Maschine), dann ist die Arbeit nicht akkordfähig.[1]

Inhaltsverzeichnis

Vorteile

Im Akkord werden folgende Vorteile gesehen:

  1. Wegen des einfachen Zusammenhangs zwischen Leistung und Entgelt wird ein starker Leistungsanreiz gesehen.
  2. Mit der Ermittlung der Vorgabezeit ist eine möglichst optimale Gestaltung des Arbeitsablaufs verbunden.
  3. Die Vorgabezeiten können auch zur Kalkulation und Produktionsplanung genutzt werden.

Nachteile

Die folgenden wesentlichen Nachteile sind der Grund für den weitgehenden Rückzug des Akkordes aus der Praxis im letzten Jahrzehnt.

  1. Um eine Überbeanspruchung des Menschen zu verhindern, werden Akkorde oft gekappt. Das verhindert aber die weitere Leistungsentwicklung.
  2. Es sind umfangreiche Vorarbeiten zur Ermittlung der Vorgabezeiten notwendig. Deren Verwendung für die Entgeltfindung sorgt für beständige Unruhe und Diskussion im Betrieb.
  3. Es besteht die Gefahr, dass Mengenleistung zu Lasten der Qualität erbracht wird.
  4. Bei Abwesenheit erhält der Mitarbeiter den Durchschnitt seines Akkordes. Um den nicht zu gefährden, wird er auch bei geringen Erkrankungen zu Hause bleiben.
  5. Werden Erholungen notwendig, besteht das Risiko, dass der Mitarbeiter bewusst Störungen herbeiführt, damit die Erholung während der Instandsetzung erfolgen kann.
  6. Erkannte Verbesserungen wird der Mitarbeiter für sich behalten und allein zur Sicherung seines Akkordes nutzen.
  7. Ein unter 1 gedeckelter Akkord führt bei Überschreitung zum so genannten „Vorderwasser“. Die Überleistung kann zum Ausgleich von Unterleistungen genutzt werden. In der Folge verstetigt sich das Entgelt an der Obergrenze des Akkordes. Der erwartete Leistungsanreiz wird zur Leistungsverhinderung.

Arten

  • Der reine Akkordlohn besitzt ausschließlich eine leistungsorientierte Komponente.
  • Beim gemischten Akkordlohn gibt es eine Zeitlohnkomponente und einen Akkordzuschlag.
  • Der Einzelakkordlohn ist der Lohn auf Basis einer Einzelperson.
  • Der Gruppenakkordlohn ist entsprechend für das Leistungsergebnis einer Gruppe.
  • Proportionaler Akkordlohn bedeutet, dass ein konstanter Lohn pro Einheit gezahlt wird

Formeln zur Berechnung

Stückzeitakkordlohn

Durch genaue Arbeitszeitstudien wird die Vorgabezeit ermittelt. Es ist die Zeit für die Erledigung einer Arbeitsaufgabe bei durchschnittlicher Leistung. Mit ihr lässt sich auf die Normalleistung zurückrechnen: Normalleistung je Stunde = 60 : Vorgabezeit.

1. Ermittlung des Akkordrichtsatzes (Stundenverdienst bei Normalleistung)

     = Grundentgelt +  Akkordzuschlag

2. Ermittlung des Minutenfaktors

     = Akkordrichtsatz  :  60	

3. Ermittlung der Vorgabezeit

     = 60  :  Normalleistung	

4. Ermittlung des Bruttolohns

     = Minutenfaktor  *  Vorgabezeit  *  geleistete Stück

Stückgeldakkordlohn

1. Ermittlung des Stückgeldsatzes

     = Akkordrichtsatz  :  Normalleistung

2. Ermittlung des Bruttolohns

     = Stückgeldsatz  *  Istleistung

Messbeispiele

Die Menge kann nach verschiedenen Kriterien bemessen werden:

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. a b REFA - Verband für Arbeitsstudien und Betrieborganisation e. V. (Hrsg.): Methodenlehre der Betriebsorganisation : Entgeltdifferenzierung. 2. Aufl. München: Hanser, 1989 (ISBN 3-446-12704-6)

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