Stückschuld

Stückschuld

Stückschuld ist ein Begriff aus dem Schuldrecht. Mit dem Begriff wird umschrieben, dass der Schuldner dem Gläubiger genau ein spezielles Stück schuldet. Dies kann eine individuelle, einzigartige Sache (z. B. Originalkunstwerk) oder ein aus einer bestimmten Gattung herausgesuchtes Stück sein (eine sog. konkretisierte Gattungsschuld nach § 243 Abs. 2 BGB). Eine Stückschuld kann nur mit diesem einen Stück erfüllt werden.

Eine Gattungsschuld wird dann zur Stückschuld wenn z. B. ein Verkäufer aus Artikeln der gleichen Gattung eines (wahllos) heraussucht. Jedoch besteht hier die Möglichkeit, dass diese Sache wieder zur Gattungsschuld werden kann. Dies liegt daran, dass bei einer Aussondierung aus einer Gattung nur eine Konkretisierung vorliegt, jedoch es keine "echte" Stückschuld ist. Jedoch ist dies selten der Fall, wodurch die konkretisierte Gattungsschuld der Stückschuld ähnlich gestellt werden kann.

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Prof. Dr. Helmut Rüßmann Universität Saarland


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