Schuldrecht — Schụld|recht, das (Rechtsspr.): ↑ Recht (1 a), das die Schuldverhältnisse regelt. * * * Schuld|recht, Recht der Schuldverhältnisse, die Rechtsvorschriften, die das Entstehen, die Ausgestaltung und die Abwicklung der Schuldverhältnisse regeln.… … Universal-Lexikon
Schuldrecht — Bezeichnung für die im ⇡ Recht der Schuldverhältnisse des BGB geregelte Rechtsmaterie. Anders: ⇡ Sachenrecht. Vgl. auch ⇡ Schuldrechtsreform. Literatursuche zu Schuldrecht auf www.gabler.de … Lexikon der Economics
Schuldrecht (Deutschland) — Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person befasst, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine… … Deutsch Wikipedia
Schuldrecht (Österreich) — Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person befasst, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine… … Deutsch Wikipedia
Schuldrecht (Frankreich) — In der französischen Rechtswissenschaft bezeichnet Schuldrecht (frz. droit des obligations) ein Rechtsgebiet, das sich mit dem Zustandekommen und den Wirkungen obligatorischer Rechte befasst. Es gehört zu den Kerngebieten des französischen… … Deutsch Wikipedia
Schuldrecht — (schweiz.): Obligationenrecht … Das Wörterbuch der Synonyme
Schuldrecht — Schụld|recht (Rechtssprache) … Die deutsche Rechtschreibung
Allgemeines Schuldrecht — Als Allgemeines Schuldrecht werden die §§ 241–432 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bezeichnet. Sie regeln entsprechend der im BGB verwandten Klammertechnik grundlegende Fragen für alle Schuldverhältnisse, die gleichsam „vor die… … Deutsch Wikipedia
Besonderes Schuldrecht — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das Besondere Schuldrecht ist der Inbegriff aller Rechtsnormen, die sich mit der Begründung, dem Inhalt und der… … Deutsch Wikipedia
Erfolgsort (Schuldrecht) — Der Erfolgsort ist ein schuldrechtlicher Begriff und bezeichnet den Ort, an dem der Leistungserfolg eintritt. Er ist zu unterscheiden vom Leistungsort (auch Erfüllungsort genannt), wo die Leistungshandlung vorzunehmen ist. Im gesetzlichen… … Deutsch Wikipedia