- Sub auspiciis
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Promotio sub auspiciis Praesidentis rei publicae (lat. Promotion unter den Auspizien des Bundespräsidenten), oft als sub-auspiciis-Promotion abgekürzt, bezeichnet eine besondere Form der Promotion, die die höchstmögliche Auszeichnung von Studienleistungen in Österreich darstellt.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Diese Tradition geht noch auf das Kaiserreich zurück. Die besten Studenten wurden in Anwesenheit des Kaisers (oder eines dazu bestimmten Stellvertreters) promoviert, „sub auspiciis Imperatoris“. Der Bundespräsident ist als Staatsoberhaupt Rechtsnachfolger dieser Tradition, es entstand die „Promotion sub auspiciis Praesidentis rei publicae“. Sie beruht ebenfalls auf römischer Tradition (auspicium).
Voraussetzungen
Um „sub auspiciis“ promoviert zu werden, müssen mehrere Kriterien erfüllt werden:
- Alle Oberstufenklassen müssen mit „Ausgezeichnetem Erfolg“ abgeschlossen worden sein.
- Die Matura muss mit „Auszeichnung“ abgelegt worden sein.
- Alle Diplom- und Rigorosenprüfungen sowie die Diplomarbeit/Masterarbeit und Dissertation müssen mit „Sehr gut“ bewertet worden sein.
- Die Studiendauer darf maximal der Durchschnittsstudiendauer entsprechen, es sei denn, es liegen für eine Verzögerung triftige Gründe vor.
- Die Lebensführung in- und außerhalb der Universität muss auszeichnungswürdig sein (Prüfung anhand von Lebenslauf und Strafregisterauszug).
Die Voraussetzungen werden vom Senat der Universität per Bescheid festgestellt und dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung sowie der Präsidentschaftskanzlei zur Genehmigung vorgelegt. Während herkömmliche Promotionen nur formalen Charakter haben, dürfen sub-auspiciis-Kandidaten bis zu ihrer Promotion den akademischen Grad Doktor nicht führen.
Feier
Die Promotionsfeier selbst ist ein besonderer Festakt für die Kandidaten, die sub auspiciis promovieren und findet in Anwesenheit des Bundespräsidenten statt. (Er kann allerdings einen Vertreter entsenden, was in der Praxis grundsätzlich nur bei Krankheit geschieht). An der Universität Wien findet die Promotion sub auspiciis praesidentis traditionell am dies academicus (Gründungstag) der Universität, dem 12. März, statt.
Nach der eigentlichen Promotion mit der Eidesformel und dem Gelöbnis verleiht der Bundespräsident dem nunmehrigen Doktor den Ehrenring mit der Aufschrift „sub auspiciis Praesidentis“.
In Österreich promovieren durchschnittlich 10 bis 15 Studenten pro Jahr „sub auspiciis“ (von insgesamt rund 2500 Promovenden jährlich). Fünf Personen ist es seit 1952 sogar gelungen, in jeweils zwei Fächern „sub auspiciis“ zu promovieren.[1][2]
Literatur
- Walter Brunner, Die Promotio sub auspiciis, Wien : Bundesministerium für Wiss. und Forschung 1990 ISBN 3-85456-231-4
Weblinks
- Bundesgesetz über die Verleihung des Doktorates unter den Auspizien des Bundespräsidenten (Rechtsgrundlage)
Einzelnachweise
Kategorien:- Sub-auspiciis-Promovierter
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- Abschluss oder Zertifikat
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