- Subjekt
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Das Wort Subjekt (lat. das Unterworfene, Untergeordnete) bezeichnet:
- Eine staatsbürgerliche Rolle:
- bis zur Französischen Revolution: die des Untertans
- nach der Französischen Revolution: die des freien und selbstbewußten Bürgers
- Person, umgangssprachlich, oft abwertend verwendet
- Subjekt (Philosophie), einen Begriff der Philosophiegeschichte
- einen Referenzpunkt im Rahmen der Subjekt-Objekt-Spaltung, einem Thema aus der Philosophie
- in der traditionellen Logik die Stellung eines Begriffs in einer Aussage, siehe Syllogismus
- Individuum, in den Sozialwissenschaften eine bewusst handelnde Person
- Rechtssubjekt, in der Rechtswissenschaft einen Träger von Rechten und Pflichten
- Völkerrechtssubjekt, einen völkerrechtlichen Träger von Rechten und Pflichten
- Subjekt (Grammatik), in der Sprachwissenschaft eine grammatische Funktion eines Satzteils
- Wirtschaftssubjekt, in der Volkswirtschaftslehre eine handelnde wirtschaftliche Einheit
- Föderationssubjekt, in der Russischen Föderation eine Verwaltungseinheit, siehe Verwaltungsgliederung Russlands
Siehe auch:Wiktionary: Subjekt – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenDiese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. - Eine staatsbürgerliche Rolle:
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