- Subrogation
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Subrogation ist ein Begriff aus dem Versicherungsrecht.
Für einen Schaden ist gelegentlich mehr als eine Partei haftbar. Beispielsweise kann bei einem Arbeitsunfall eine Krankenversicherung, eine Berufsunfallversicherung, ein Hersteller eines Produktes nach Produkthaftungsrecht und eine weitere schadensauslösende Partei zum Ersatz von Schäden verpflichtet sein.
Unter Umständen kann der Schadensersatzberechtigte Ansprüche gegen mehrere Verpflichtete richten, die sich überschneiden oder zu einer Vervielfachung des Schadensersatzes führen.
Im Wege gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen wird eine solche Bereicherung vermieden. Eine Methode zur Vermeidung der sogenannten ungerechtfertigten Bereicherung stellte die Subrogation dar. Sie wird gelegentlich als Abtretung eines Regressanspruchs an den Versicherer bezeichnet.
Wenn sich im obigen Beispiel der Geschädigte an den Hersteller wendet und nach Produkthaftungsrecht einen Ersatz seiner Schäden erhält, kann ein Versicherer, der dem Geschädigten bereits Leistungen wegen der Schädigung geleistet hat, nach Vertrag oder Gesetz als Subrogationsanspruch des Versicherers vom Geschädigten die Herausgabe des Weiteren Schadensersatzes vom Geschädigten verlangen.
In der Praxis merkt der Geschädigte nicht unbedingt, dass im Schadensfall eine Subrogation erfolgt, weil die Geltendmachung von Subrogationsansprüchen über gesetzliche oder vertragliche Abtretungen häufig nahezu automatisch erfolgt.
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