- Suspendierung
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Suspension, Suspendierung (v. lat.: suspendere in der Schwebe lassen) bezeichnet
- im Arbeitsrecht die vorläufige Freistellung
- im Kirchenrecht eine Beugestrafe gegenüber einem Kleriker, siehe Suspension (Kirchenrecht)
- im Europarecht die Aussetzung der Rechte eines Mitgliedstaats wegen Verletzung der Grundsätze der EU, vgl. Suspendierung der EU-Mitgliedschaft
- in der Chemie und Physik ein heterogenes Stoffgemisch, siehe Suspension (Chemie)
- in der Medizin arzneilich verwendete heterogene Stoffgemische, siehe Suspension (Medizin)
- in der Medizin kann auch das Anheben und/oder Hochlagern von Körperteilen so bezeichnet werden
- in der Anatomie der Fische die (Art der) Befestigung des Suspensoriums am Schädel
- in der Geologie der Prozess der durch Winderosion in die Atmosphäre freigesetzter Feinstaub, siehe Suspension (Geologie)
- eine Form der Körpermodifikation, bei der Haken durch die Haut und das darunter liegende Bindegewebe gestochen werden und der Körper an Seilen oder Ketten daran freischwebend aufgehängt wird, siehe Body-Suspension
- ein Alternativbegriff für eine Bondage-Praktik, bei der der gefesselte Partner freischwebend aufgehängt wird
- allgemeine Bezeichnung (hier: Suspendierung) für eine Aberkennung eines Titels im Zusammenhang mit einer Abberufung aus einer Funktion, Dienststellung oder einer Aufgabenstellung
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