- Swiss Made
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Der Begriff Swiss Made (manchmal auch nur Swiss) ist ein Herkunftssiegel für Produkte aus der Schweiz. Die Kennzeichnung soll Verbrauchern auch als Qualitätssiegel dienen.
Inhaltsverzeichnis
Namensursprung
Der Begriff Swiss Made stellt eine Herkunftsauszeichnung für Schweizer Produkte dar, ähnlich anderer Herkunftsbezeichnungen wie z.B. Made in Germany. Begriffe wie „Made in Switzerland“, „Fabriqué en Suisse“ oder „Hergestellt in der Schweiz“ hätten als Kennzeichnung auf Uhren-Zifferblätter Aufgrund der Länge und Leerzeichen zu Problemen führen können. Derzeit erlaubt das Schweizer Gesetz die Bezeichnungen «Suisse», «produit suisse», «fabriqué en Suisse», «qualité suisse» oder der Übersetzungen wie „Swiss“, „Swiss Made“, oder „Swiss Movement“. Der Begriff findet sich auf vielen Schweizer Uhren wieder, in der Regel auf dem Zifferblatt bei der Zahl „6“.
Benutzung bei Schweizer Uhren
Die gesetzlichen Bestimmungen gehen auf das Jahr 1971 zurück, in der Verordnung vom 23. Dezember 1971 über die Benützung des Schweizer Namens für Uhren[1] (fr. Ordonnance réglant l’utilisation du nom «Suisse» pour les montres) vom Schweizerischen Bundesrat werden die Vorgaben, was eine Schweizer Uhr ist, geregelt.
- Artikel 1 beschreibt den allgemeinen Uhrenbegriff für eine Schweizer Uhr.
- Artikel 2 beschreibt die Vorgaben für ein Schweizer Uhrwerk.
so wörtlich in 2c: die Bestandteile aus schweizerischer Fabrikation ohne Berücksichtigung der Kosten für das Zusammensetzen mindestens 50 Prozent des Wertes ausmachen. - Artikel 3 klärt die Voraussetzungen für die Benutzung des Schweizer Namens.
- Artikel 4…7 befassen sich mit dem Anbringen des Labels auf Uhrengehäusen, Zifferblättern, Uhrenbestandteilen, Mustern und Musterkollektionen.
Derzeitige Diskussion
Der Verband der Schweizerischen Uhrenindustrie FH setzt sich für eine Verschärfung dieser Regeln ein. Auf der Generalversammlung 2007 wurde verabschiedet, im Schweizerischen Bundesrat eine Gesetzesvorlage einzubringen, die die Werte erhöht. So sollen mindestens 80 Prozent der Produktionskosten bei mechanischen Uhren in der Schweiz anfallen. Bei elektronischen Uhren soll der Wert bei mindestens 60 Prozent liegen. Zudem soll Entwicklung der Uhr und die Herstellung von Prototypen in der Schweiz erfolgen. Die Vorlage wurde eingebracht, aber noch nicht verabschiedet (Stand März 2008).[2]
Quellen
- Artikel in Bieler Tagblatt online
- Verordnung vom 23 Dezember 1971 über die Benützung des Schweizer Namens für Uhren
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Verordnung vom 23. Dezember 1971 über die Benützung des Schweizer Namens für Uhren. Rechtsschrift. Schweizerische Eidgenossenschaft, Stand 1. Juli 1995, abgerufen am 12. Juni 2011.
- ↑ Markenschutzgesetz. Änderung sowie Swissness-Vorlage. 09.086 – Geschäft des Bundesrates. Curia Vista - Geschäftsdatenbank, 18.11, abgerufen am 17. Mai 2011.
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