- Synkratie
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Der politische Begriff der Synkratie (griechisch, "Mitherrschaft", abgeleitet von: συναγω synago; [sich] versammeln und κρατείν - herrschen) bezeichnet diejenige Herrschaftsform eines Staates, bei der das Volk beteiligt ist an Gesetzgebung und Regierung, etwa durch Abstimmung oder gewählte Vertreter.
Synkratie darf nicht verwechselt werden mit Synkretismus, einem religionsphilosophischen bzw. religionshistorischem Begriff der Gleichzeitigkeit bzw. Vermischung verschiedener religiöser Anschauungen.
Historischer Bezug
In den Stadtstaaten der griechischen Antike wechselten verschiedene Herrschaftsformen einander ab, oft sogar in kurzen Abständen: Autokratie (Selbstherrschaften, Diktaturen), Monarchie (Königsherrschaft), Demokratie (Volksherrschaft), Monokratie (Herrschaft eines Einzelnen), Oligarchie (Herrschaft Weniger/Einiger), Polyarchie (Vielherrschaft), Plutokratie (Herrschaft des Geldes), Aristokratie (Herrschaft des Adels).
Synkratie stellt eine Mischform von Demokratie und Monarchie dar, ohne damit als historische Zwischenstufe gemeint zu sein (im Sinne einer zeitlich abfolgenden Entwicklung).
Daher ist Synkratie auch weniger die Bezeichnung einer Staatsform an sich, sondern eines bestimmten Elementes darin, nämlich der Teilhabe der Regierten an der Regierung ungeachtet der tatsächlichen Staatsform.
Weblinks
- „Synkratie“ im Duden Online (nur Vorschau; vollständiger Eintrag ist kostenpflichtig)
- Synkratīe. In: Meyers Großes Konversations-Lexikon. 6. Auflage. Bd. 19, Bibliographisches Institut, Leipzig 1902–1909, S. 244.
- Kirchners Wörterbuch der philosophischen Grundbegriffe: Staatsverfassung
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