Autokratie

Autokratie

Der Begriff Autokratie (grch. αυτοκρατία, von αυτός, autós, „selbst“, und κρατείν, krateín, „herrschen“) bedeutet Selbstherrschaft.

Als Autokraten (grch. αυτοκράτης, autokrátes, „selbst Herrschender“) bezeichnet man dementsprechend einen Alleinherrscher, der in einem bestimmten Gebiet die Herrschaftsgewalt aus eigener Machtvollkommenheit ausübt und in seiner Machtfülle durch nichts und niemanden eingeschränkt ist.

Der Ausdruck Autokrat wird umgangssprachlich auch für einen selbstherrlichen Menschen verwendet (ähnl. Despot, Tyrann, Diktator).

Inhaltsverzeichnis

Definition und Typologie

Grundsätzlich handelt es sich bei der Selbstherrschaft um die nicht aus fremder Ermächtigung abgeleitete Ausübung der uneingeschränkten Herrschaftsgewalt aus eigenem Recht. Als Staats- bzw. Regierungsform vereint die Autokratie deshalb alle Kompetenzen des politischen Systems in einer zentralen Kraft und sieht weder die Beteiligung des Volkes an der Staatsgewalt noch einen wie auch immer gearteten Rückbezug auf eine übergeordnete Instanz vor, die die Ausübung der Herrschaft kontrolliert und legitimiert. Eine autokratische Regierung herrscht daher definitionsgemäß aus eigener Vollmacht und ist niemandem Rechenschaft schuldig. Bei angenommenem Gottesgnadentum wird diese absolute Vollmacht nur insoweit relativiert, als sie durch die Verantwortung des oder der Herrschenden gegenüber Gott beschränkt ist. Inhaber all dieser Kompetenzen kann eine einzelne Person (z. B. König, Diktator) oder eine Gruppe (Partei, Junta, Zentralkomitee) oder auch ein demokratisch legitimiertes Parlament[1] sein.

Als klassische Beispiele für Autokratien gelten die absolute Monarchie und die Diktatur. Während der absolutistische Monarch zumindest das göttliche und historische Recht anerkennt und seinen Untertanen die Sicherheit der Person und des Eigentums gewährt, sieht sich ein Diktator prinzipiell an keinerlei Rechtsnormen gebunden und wird in Normsetzung und Regierungsvollzug nur durch die faktischen Gegebenheiten und Möglichkeiten der Machtausübung (etwa die Verfügbarkeit eines Militärapparates) begrenzt.

Zu unterscheiden sind formelle Autokratien im Sinne von politischen Systemen, in denen der Herrscher als echter (legitimer) Souverän fungiert (etwa klassische Monarchien), von faktischen Autokratien, in denen der Schein einer abgeleiteten Legitimität durch faktisch machtlose Staatsorgane, manipulierte Wahlen oder Ähnliches aufrechterhalten, die Staatsmacht aber tatsächlich in autokratischer Form ausgeübt wird.

Autokratien können nach Juan Linz in autoritäre und totalitäre Regime unterteilt werden. In neuere Überlegungen werden zusätzlich so genannte hybride Regime oder defekte Demokratien einbezogen, die als Zwischending zwischen (formell existierender) Demokratie und (faktischer) Autokratie eingestuft werden.

Autokratische Regierungsformen im Alten Rom

Die Alleinherrschaft des Königs wurde im römischen Staatswesen etwa im 6. vorchristlichen Jahrhundert (im Rahmen der Unabhängigkeitsbestrebungen der Stadt Rom gegenüber der etruskischen Vorherrschaft) durch die Republik ersetzt, in der zunächst der Stadtadel (Patrizier) die Staatsgewalt besaß, an welcher später auch die niederen Schichten der römischen Bürgerschaft (das „Volk“) partizipierten.

Für Kriegs- und Krisenzeiten gab es in der römischen Republik die Möglichkeit, für ein halbes Jahr einen Diktator mit sehr weit gehenden Machtbefugnissen zu ernennen. Dieser hatte das summum imperium inne, das heißt, ihm unterstanden (zeitlich begrenzt) alle Ämter des Magistrats. Die Befugnisse der Volkstribunen waren während der Diktatur außer Kraft gesetzt, ebenso das Berufungsrecht der römischen Bürger vor Strafgerichten. Der Diktator durfte allerdings die Verfassung nicht ändern und weder Kriege erklären noch neue Steuern erheben. Er konnte für Taten während seiner Amtszeit selbst nicht belangt werden. Eine vergleichbare „sakrosankte“ (lat. sacrosanctus, „unantastbar“) Stellung besaßen sonst nur die Volkstribunen als besonders geschützte Volksvertreter. Die römische Diktatur kann mit diktatorischen Regimen der Moderne kaum gleichgesetzt werden, da es sich um eine legitime Institution handelte, die in ihrer Machtfülle und Dauer eingeschränkt war. In der Spätzeit der Republik geriet sie aber immer stärker in Gefahr, für despotische Zwecke einzelner politischer Akteure missbraucht zu werden. So versuchte auch Cäsar (erfolglos), sich eine lebenslange Diktatur verleihen zu lassen.

Bei der Begründung des Prinzipats in der Kaiserzeit wurden insbesondere die Rechte und Vollmachten der Volkstribunen auf den als unbeschränkten Alleinherrscher fungierenden Princeps („Erster“, daraus entstanden die Titel Fürst und Prinz) übertragen, der die Titel Augustus und Caesar (daraus: Kaiser) führte. Der Schein einer im Sinne der republikanischen Staatsverfassung agierenden Ausnahmeregierung blieb dabei gewahrt. Dem von den meisten römischen Kaisern ebenfalls geführten Titel Imperator („Befehlshaber“, eigentlich der Ehrentitel eines Militärbefehlshabers) entsprach in der griechischen Kaisertitulatur, die besonders in den späteren Phasen des römischen Reiches parallel oder anstelle der lateinischen Bezeichnungen verwendet wurde, der Ausdruck Autokrator („Selbstherrscher“).

Autokratische Regierungsformen in Russland

Im russischen Kaiserreich trug der Zar über lange Zeit ganz offiziell den Titel Selbstherrscher und bezeichnete sich als „Autokrat aller Reußen“ (Император и Самодержец Всероссийский, Imperator i Samoderschets Wserossijskij, wörtlich „All-Russischer Kaiser und Autokrat“), also „Selbstherrscher von ganz Russland“. Die Regierungsform der russischen Zaren seit Abschaffung des kirchlichen Patriarchenamtes durch Zar Peter I. wird auch als Cäsaropapismus bezeichnet. Dabei vereinte der weltliche Herrscher zwar nicht unmittelbar weltliche und geistliche Gewalt in einer Person, aber die Kirche war den staatlichen Instanzen direkt untergeordnet.

Nach der russischen Revolution und der Einführung des Sowjetsystems wurde dieses in Form einer autokratischen Herrschaft der Kommunistischen Partei realisiert, wie sie insbesondere in der 1936 bis 1977 geltenden Verfassung der Sowjetunion zur Vollendung kam.

Autokratische Regierungsformen in Deutschland

Siehe hierzu die Hauptartikel:

Literatur

Weblinks

Referenzen

  1. Bundesverfassungsgericht 2 BvR 987/10, 2 BvR 1485/10, 2 BvR 1099/10 vom 7. September 2011; Rdnr. 99

Siehe auch


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  • Autokratie — Autokratie, Selbstherrschaft, die unbeschränkteste Form der Monarchie, bei welcher der Fürst nicht nur die gesetzgebende und vollziehende Gewalt in sich vereinigt, sondern auch die höchste geistliche Gewalt ausübt; Autokrate, Autokrator,… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Autokratie — Autokratie,die:⇨Alleinherrschaft …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Autokratie — Alleinherrschaft * * * Au|to|kra|tie 〈f. 19〉 Regierungsform, bei der die Macht uneingeschränkt von einem einzelnen Herrscher ausgeübt wird; Sy Alleinherrschaft [→ Autokrat] * * * Au|to|kra|tie, die; , n [griech. autokráteia] (Geschichte, Politik) …   Universal-Lexikon

  • Autokratie — Au|to|kra|tie 〈f.; Gen.: , Pl.: n〉 Selbst , Alleinherrschaft [Etym.: <Auto… + …kratie] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Autokratie — Au|to|kra|tie die; , ...ien <aus gr. autokráteia »Selbstherrschaft«> Regierungsform, bei der die Staatsgewalt unumschränkt in der Hand eines einzelnen Herrschers liegt …   Das große Fremdwörterbuch

  • Autokratie — Au|to|kra|tie, die; , ...ien (unumschränkte [Allein]herrschaft) …   Die deutsche Rechtschreibung

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