Sächsische Bürgerliche Gesetzbuch
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Sächsisches Bürgerliches Gesetzbuch — Das Sächsische Bürgerliche Gesetzbuch (kurz Sächsisches BGB) trat am 1. März 1865 im Königreich Sachsen in Kraft. Bereits 1763 wurde im damaligen Kurfürstentum Sachsen offiziell über eine Privatrechtskodifikation nachgedacht. Das Bürgerliche… … Deutsch Wikipedia
Bürgerliches Gesetzbuch (Begriffsklärung) — Ein Bürgerliches Gesetzbuch ist eine Privatrechtskodifikation, welche die bürgerlichen Rechtsverhältnisse regelt. Unter dem Titel „Bürgerliches Gesetzbuch“ sind insbesondere folgende Rechtswerke bekannt: das geltende deutsche Bürgerliche… … Deutsch Wikipedia
Bürgerliches Gesetzbuch — (Zivilgesetzbuch), Gesetz, welches das Privatrecht (bürgerliches Recht) eines Landes mehr oder weniger erschöpfend behandelt. Ein solches Gesetzbuch ist unter anderm der französische Code civil (Code Napoléon, s. Code), der auch in den deutschen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Bürgerliches Gesetzbuch — Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt als zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts die wichtigsten Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen. Es bildet mit seinen Nebengesetzen (z. B. Wohnungseigentumsgesetz,… … Deutsch Wikipedia
Sächsisches BGB — Das Sächsische Bürgerliche Gesetzbuch (kurz Sächsisches BGB) trat am 1. März 1865 im Königreich Sachsen in Kraft. Bereits 1763 wurde im damaligen Kurfürstentum Sachsen offiziell über eine Privatrechtskodifikation nachgedacht. Das Bürgerliche… … Deutsch Wikipedia
Zivilgesetzbuch — (Bürgerliches Gesetzbuch), ein Gesetzbuch, in dem das in einem Staat geltende Privatrecht enthalten ist, wie das allgemeine preußische Landrecht vom 4. Juni 1794, das österreichische Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch vom 1. Juni 1811, das… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Sächsisches Recht — (Sachsenrecht), das namentlich im Sachsenspiegel (s. d.), sodann auch in dem Magdeburger Weichbildrecht und andern in den Ländern des sächsischen Rechts (Sachsen, Westfalen, Friesland, Hessen, Brandenburg, Pommern, Lausitz, Schlesien, Böhmen und… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Adoptiert — Adoption (von lat. adoptio) oder Annahme an Kindes statt (in Deutschland nunmehr Annahme als Kind genannt) ist die rechtliche Begründung eines Eltern Kind Verhältnisses zwischen dem Annehmenden und dem Kind ohne Rücksicht auf die biologische… … Deutsch Wikipedia
Adoptivkind — Adoption (von lat. adoptio) oder Annahme an Kindes statt (in Deutschland nunmehr Annahme als Kind genannt) ist die rechtliche Begründung eines Eltern Kind Verhältnisses zwischen dem Annehmenden und dem Kind ohne Rücksicht auf die biologische… … Deutsch Wikipedia
Annahme als Kind — Adoption (von lat. adoptio) oder Annahme an Kindes statt (in Deutschland nunmehr Annahme als Kind genannt) ist die rechtliche Begründung eines Eltern Kind Verhältnisses zwischen dem Annehmenden und dem Kind ohne Rücksicht auf die biologische… … Deutsch Wikipedia