- Königreich Sachsen
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Königreich Sachsen Wappen Flagge Lage im Deutschen Reich Landeshauptstadt Dresden Regierungsform Monarchie Staatsoberhaupt König Dynastie Wettiner Bestehen 1806–1918 Fläche 14.993 km² Einwohner 4.806.661 (1910) Bevölkerungsdichte 320 Einwohner/km² Entstanden aus Kfstm. Sachsen Aufgegangen in Freistaat Sachsen Stimmen im Bundesrat 4 Stimmen Kfz-Kennzeichen I, II, III, IV, V Karte Das Königreich Sachsen entstand aus dem Kurfürstentum Sachsen und existierte von 1806 bis 1918. Es gehörte von 1806 bis 1815 dem Rheinbund und von 1815 bis 1866 dem Deutschen Bund an. Seit 1867 war es Mitglied des Norddeutschen Bundes und von 1871 bis 1918 des Deutschen Reiches. Die Hauptstadt war Dresden.
Inhaltsverzeichnis
Entstehung des Königreiches
Frieden von Posen
Das Königreich Sachsen entstand am 11. Dezember 1806 mit der Unterzeichnung des Posener Friedensvertrages zwischen Frankreich und Sachsen. Mit dem Frieden von Posen schied Sachsen aus dem Vierten Koalitionskrieg, nachdem die sächsisch-preußischen Truppen im Oktober 1806 von Napoleon bei Jena und Auerstedt vernichtend geschlagen worden waren und Preußen den sächsischen Verbündeten im Stich gelassen hatte. Im Posener Frieden musste das von Napoleon alsbald besetzte Sachsen dem Rheinbund beitreten (Art. 2) und verschiedene in Thüringen gelegene Gebiete abtreten (Art. 7), erhielt dafür aber als Entschädigung die preußische Enklave um Cottbus zugesagt (Art. 6) und wurde nach Bayern und Württemberg nun ebenfalls zum Königreich erhoben (Art. 3). Außerdem wurde in Sachsen das römisch-katholische dem evangelisch-lutherischen Bekenntnis rechtlich gleichgestellt (Art. 5).
Ausrufung des Königs
Am 20. Dezember 1806 erfolgte die Ausrufung des regierenden Kurfürsten Friedrich August des Gerechten zum König von Sachsen. Die Verkündung stieß auf kein besonderes Echo, vermutlich deshalb, weil der Königstitel seit mehr als einhundert Jahren in Sachsen geläufig war: Seit 1697 war Kurfürst August der Starke König von Polen, 1733 folgte ihm sein Sohn als König August III. auf dem polnischen Thron. Dessen Sohn, Kurfürst Friedrich Christian, regierte 1763 nur ein Vierteljahr lang und damit zu kurz, um in Polen zum König gewählt werden zu können. Friedrich August der Gerechte erklärte zwei Jahre nach seinem Regierungsantritt zunächst den Verzicht auf die polnische Krone (1765), wurde aber in der vom Sejm 1791 verabschiedeten Polnischen Verfassung zum Thronnachfolger bestimmt. Die Königswürde empfing Friedrich August gleichwohl erst Ende 1806 aus der Hand Napoleons und diesmal nun als sächsische Krone; wenige Monate danach wurde er allerdings auch als Herrscher in Polen eingesetzt.
Gebietsstand 1806/07
Hervorgegangen ist das Königreich aus dem Kurfürstentum Sachsen, dessen um 1800 erreichter Gebietsstand hauptsächlich im Ergebnis der Übertragung der sächsischen Kurwürde an die wettinischen Markgrafen von Meißen 1423, dem Übergang der Kurwürde von den ernestinischen an die albertinischen Wettiner nach der Wittenberger Kapitulation 1547 sowie dem Zugewinn von Ober- und Niederlausitz im Prager Frieden 1635 resultierte.
Das Königreich umfasste Ende 1806
- das Gebiet der alten Markgrafschaft Meißen bestehend aus dem Meißnischen Kreis (u. a. mit Meißen, Dresden, Torgau, Pirna, Oschatz, Riesa, Großenhain, Elsterwerda, Finsterwalde, Senftenberg), dem Leipziger Kreis (u. a. mit Leipzig, Grimma, Rochlitz, Borna) und dem Erzgebirgischen Kreis (u. a. mit Chemnitz, Zwickau, Annaberg, Freiberg) unter Einschluss der alten Herrschaft Schönburg (u. a. mit Glauchau) und dem südlich angrenzenden (sächsischen) Vogtland (Vogtländischer Kreis u. a. mit Plauen),
- die alten sächsischen Kurlande mit ihrer Hauptstadt Wittenberg (Kurkreis einschließlich der Grafschaft Brehna, neben Wittenberg u. a. mit Belzig, Bitterfeld, Liebenwerda),
- Ausläufer in Ost- und Nordthüringen (Neustädter Kreis u. a. mit Neustadt an der Orla; Thüringischer Kreis u. a. mit Langensalza, Sangerhausen, Weißenfels).
- Dazu traten als verfassungsmäßig eigene Länder die Markgrafschaften Oberlausitz (u. a. mit Budissin [= Bautzen], Görlitz, Löbau, Kamenz, Lauban, Zittau) und Niederlausitz (u. a. mit Lübben, Guben, Sorau, Fürstenberg (Oder)), die säkularisierten Stiftsgebiete Meißen (u. a. mit Bischofswerda, Wurzen), Merseburg und Naumburg-Zeitz, das Fürstentum Querfurt (unter Einschluss des zugehörigen Landstriches um Jüterbog und Dahme) sowie die Harzgrafschaften Stolberg und Mansfeld (u. a. mit Eisleben, Hettstedt).
- Eingebettet in die Markgrafschaft Niederlausitz lag die Cottbuser Enklave, die Preußen im Tilsiter Frieden am 9. Juli 1807 an Sachsen abtreten musste (Art. 2 und 12 des franko-preußischen Abkommens).
Geschichte des Königreiches
Als Eckpunkte in der Geschichte des Königreiches gelten
- außenpolitisch
- der Untergang Sachsens als europäischer Mittelmacht nach der von Preußen erzwungenen Teilung des Königreiches auf dem Wiener Kongress 1815 sowie der Verlust der staatlichen Souveränität nach dem preußischen Beitrittsdiktat zum Norddeutschen Bund 1866,
- innenpolitisch
- der Übergang Sachsens zum modernen Verfassungs- und Rechtsstaat mit der Verabschiedung der (ersten) Sächsischen Verfassung 1831, dem Inkrafttreten des Sächsischen Bürgerlichen Gesetzbuches 1865 und der konsequenten Trennung von Justiz und Verwaltung 1873/74, allerdings flankiert von politischen Spannungen (Herbstunruhen 1830, Maiaufstand 1849, Aufstieg der marxistischen Sozialdemokratie nach 1870) und gegenläufigen Entwicklungen (Reaktionszeit 1849–1854, Militarisierung ab 1870),
- wirtschaftlich
- der Aufstieg Sachsens zum führenden Industrie- und Handelsstaat in Mitteleuropa, ablesbar an den Absatzerfolgen und der ökonomischen Dominanz der sächsischen Industrie im Zollverein seit 1834, dem raschen Aufbau eines leistungsfähigen Ferneisenbahnnetzes ab 1837, der Behauptung des Leipziger Meßhandels gegen Frankfurt und der Durchbruch Leipzigs als Welthandelsplatz nach Einführung der Mustermesse 1895, begleitet freilich vom Niedergang des klassischen Kleingewerbes und der sich ausbreitenden Massenarmut („Pauperismus“) sowie spektakulären Misserfolgen (wie dem Zusammenbruch der Leipziger Bank 1901).
1918 führte die Novemberrevolution zum Ende der deutschen Monarchie und am 9. November zur Ausrufung der Republik in Deutschland. Am 13. November dankte auch König Friedrich August III. auf Schloss Guteborn bei Ruhland ab. Sachsen verblieb im Anschluss als Gliedstaat innerhalb des Deutschen Reichs und begann wie dieses eine umfassende Verfassungsreform. Die republikanische Staatsform Sachsens wurde durch das vorläufige Grundgesetz vom Februar 1919 und endgültig durch die Verfassung des Freistaates Sachsen vom 1. November 1920 festgesetzt. Sachsen war nun als Freistaat (Republik) ein Bundesstaat der Weimarer Republik.
Wappen
Das große Wappen seit 7. Juni 1889 ist ein zweimal gespaltener und dreimal geteilter Schild mit gespaltenem Schildfuß.
Das Wappen zeigt im Schild
- Feld 1 Markgrafschaft Meißen
- Feld 2 Thüringen
- Feld 3 Pfalzgrafschaft Thüringen (Lauchstädt)
- Feld 4 Pfalzgrafschaft Sachsen (Pfalz Allstedt)
- Feld 6 Herrschaft Pleißen
- Feld 7 Vogtland
- Feld 9 Orlamünde
- Feld 10 Landsberg
- Feld 12 Eisenberg
Im Schildfuß die Zeichen für Altenberg und Henneberg. Im goldgekrönten Herzschild (Feld 5 und 8) zeigt das Wappen die sächsische Raute. Die Helmzier steht für Vogtland, Thüringen, Sachsen, Meißen und Oberlausitz. Der Schild wird von je einem goldenen rotgezungten widersehenden Löwen an rechts und links gehalten. Der Schild ist vom Hausorden der Rautenkrone umhangen. Auf dem Band die Devise „Providentiae memor“ („Der Vorsehung eingedenk“). Ein purpurnes goldgekröntes Wappenzelt umgibt alles. Die Landesfarben sind Weiß-Grün.
Verwaltungsgliederung des Königreiches
Verwaltungsgliederung vor und nach 1815
Im ersten Jahrzehnt seines Bestehens blieb das Königreich Sachsen in die aus dem Mittelalter stammenden Ämter gegliedert, welche seit dem 16. Jahrhundert in sieben kursächsische Kreise (Erzgebirge, Kur, Leipzig, Meißen, Neustadt an der Orla, Thüringen, Vogtland) zusammengefasst waren. Daneben bestanden in den Markgrafschaften Ober- und Niederlausitz eigene Verwaltungsstrukturen; ebenso waren die an Kursachsen gefallenen Stiftsgebiete (Meißen, Merseburg, Naumburg-Zeitz) und Fürstentümer (Querfurt sowie die Harzgrafschaften Mansfeld und Stolberg) nicht „eingekreist“. (vgl. Liste der Kreise und sonstigen Gebiete Kursachsens)
Mit der „Generalinstruktion an die Kreis- und Amtshauptleute“ vom 22. Juni 1816 wurde die administrative Neugliederung des inzwischen wesentlich verkleinerten Königreiches herbeigeführt. Aus den bei Sachsen verbliebenen Landesteilen wurden innerhalb der sächsischen Erblande elf größere Amtshauptmannschaften gebildet, die als Unterabteilungen direkt der Meißner, Erzgebirgischen oder Leipziger Kreishauptmannschaft unterstellt waren. Der kleine Vogtländische Kreis wurde nicht weiter in Amtshauptmannschaften unterteilt. Daneben bestanden in der Markgrafschaft Oberlausitz eigene Verwaltungsstrukturen fort: Unter der Oberamtsregierung zu Budissin (= Bautzen) gliederte sich die Landesverwaltung hier zum einen in die „Vierstädte mit Dorfschaften“ (der Begriff „Vierstädte“ bezieht sich auf die im sächsisch gebliebenen Teil der Oberlausitz gelegenen Städte des alten Oberlausitzer Sechsstädtebundes: Budissin, Kamenz, Löbau, Zittau), zum anderen in den (oberlausitzischen) Landkreis.
Verwaltungsgliederung seit 1835
1831 nach der Verabschiedung der Sächsischen Verfassung und der dadurch gegebenen staatsrechtlichen Vereinheitlichung des Königreiches wurde auch eine administrative Neugliederung des Staatsgebietes erforderlich. Mit Verordnung vom 6. April 1835 wurden deshalb die in den alten Erblanden bestehenden Kreishauptmannschaften und in der Oberlausitz die Oberamtsregierung aufgehoben. Stattdessen wurden vier Kreisdirektionen errichtet, die ihren Sitz in Budissin/Bautzen, Dresden, Leipzig und Zwickau hatten. Die Kreisdirektion Dresden zählte zunächst fünf, ab 1838 vier Amtshauptmannschaften und umfasste hauptsächlich den bisherigen Meißnischen Kreis, griff nun aber auch auf das Osterzgebirge aus. Die Kreisdirektion Zwickau wurde aus den vormaligen Kreisen Erzgebirge (einschließlich Herrschaft Schönburg) und Vogtland gebildet und zählte fünf Amtshauptmannschaften. Die Kreisdirektion Leipzig zählte zunächst drei, ab 1838 vier Amtshauptmannschaften und umfasste neben dem bisherigen Leipziger Kreis auch kleinere Gebiete des ehemals östlich anstoßenden Meißnischen Kreises. Die Kreisdirektion Budissin/Bautzen umfasste den oberlausitzischen Landesteil sowie im Westen einige zuletzt zum Meißnischen Kreis gehörigen stiftsmeißnischen Gebiete. Sie wurde erst 1838 in zwei Amtshauptmannschaften (Budissin/Bautzen, Zittau) untergliedert.
Seit 1838 bestanden
- die Kreisdirektion Dresden mit den Amtshauptmannschaften Dresden, Meißen, Pirna, Freiberg,
- die Kreisdirektion Leipzig mit den Amtshauptmannschaften Leipzig, Rochlitz, Grimma, Döbeln,
- die Kreisdirektion Zwickau mit den Amtshauptmannschaften Chemnitz, Zwickau, Forchheim (1871: Annaberg), Plauen/Vogtl., Herrschaft Schönburg,
- die Kreisdirektion Budissin (ab 1868: Bautzen) mit den Amtshauptmannschaften Budissin/Bautzen, Zittau.
Die Verwaltungsreform von 1873/74
Mit dem Organisationsgesetz vom 21. April 1873 wurde die Verwaltungsgliederung des Königreiches nochmals entscheidend umgestaltet. Die vier Kreisdirektionen wurden abgeschafft und stattdessen wieder Kreishauptmannschaften eingeführt. Gleichzeitig wurde die Zahl der Amtshauptmannschaften auf 25 erhöht. Die drei größten Städte des Königreiches, Leipzig, Dresden und Chemnitz, wurden bezirksfrei und unterstanden damit direkt der jeweiligen Kreishauptmannschaft. (Der hierfür heute gebräuchliche Terminus Stadtkreis stammt aus Preußen und wurde im Königreich Sachsen nicht verwendet.)
Die neu geschaffene Verwaltungsgliederung trat erst mit Wirkung zum 15. Oktober 1874 in Kraft. Ihre Bedeutung bestand auch darin, dass erst jetzt die volle Trennung zwischen Justiz und Verwaltung im Königreich erfolgte und die Amtshauptmannschaften dadurch echte Untere Verwaltungsbehörden wurden. 1878 wurde in der Kreishauptmannschaft Zwickau aus der Herrschaft Schönburg die Amtshauptmannschaft Glauchau gebildet. Die Amtshauptmannschaft Dresden wurde 1880 in die Amtshauptmannschaften Dresden-Altstadt und Dresden-Neustadt getrennt (1924 zurückgenommen). Im Jahr 1900 wurde mit Chemnitz eine fünfte Kreishauptmannschaft geschaffen, die aus der Kreishauptmannschaft Zwickau abgetrennt wurde. Bis 1918 erhöhte sich die Zahl der Amtshauptmannschaften und der bezirksfreien Städte weiter.
Seit 1874 bestanden
- in der Kreishauptmannschaft Bautzen
- in der Kreishauptmannschaft Chemnitz (seit 1900; vorher Kreishauptmannschaft Zwickau):
- in der Kreishauptmannschaft Dresden
- die bezirksfreie Stadt Dresden
- die Amtshauptmannschaften Dippoldiswalde, Dresden (bis 1880) bzw. Dresden-Altstadt und Dresden-Neustadt (ab 1880), Freiberg, Großenhain, Meißen und Pirna
- in der Kreishauptmannschaft Leipzig
- in der Kreishauptmannschaft Zwickau
- die bezirksfreien Städte Plauen (seit 1907), Zwickau (seit 1907),
- die Amtshauptmannschaften Auerbach, Oelsnitz, Plauen, Schwarzenberg und Zwickau.
Liste der Könige von Sachsen
- 1806–1827 Friedrich August I. der Gerechte (* 1750, † 1827), 1807–1815 zugleich Herzog von Warschau; zuvor seit 1763 (unter dem Namen Friedrich August III.) Kurfürst von Sachsen und 1791 erwählter König von Polen
- 1827–1836 Anton der Gütige (* 1755, † 1836), Bruder des vorigen
- 1836–1854 Friedrich August II. (* 1797, † 1854), Neffe des vorigen
- 1854–1873 Johann (* 1801, † 1873), Bruder des vorigen
- 1873–1902 Albert (* 1828, † 1902), Sohn des vorigen
- 1902–1904 Georg (* 1832, † 1904), Bruder des vorigen
- 1904–1918 Friedrich August III. (* 1865, † 1932) (Abdankung), Sohn des vorigen
Siehe auch
- Freistaat Sachsen
- Geschichte Sachsens
- Liste der Stammesherzöge von Sachsen
- Liste der Herzöge von Sachsen(-Wittenberg)
- Liste der Kurfürsten, Herzöge und Könige von Sachsen
- Liste der sächsischen Ministerpräsidenten
Literatur
- Staatshandbücher
- Königlich-Sächsischer Hof- und Staats-Calender, Leipzig 1807–1813; Königlich-Sächsischer Hof-, Civil- und Militär-Staat, Leipzig 1819–1828; Übersicht der königl.-sächs. Hof-, Staats- und Militair-Behörden, Leipzig 1832; Staatshandbuch für das Königreich Sachsen, Dresden 1837–1914.
- Ranglisten
- Stamm- und Rang-Liste der Königl.-Sächsischen Armee, Dresden 1807–1849; Rangliste der Königl.-Sächsischen Armee, Dresden 1850–1914; Hof- und Militär-Handbuch für Sachsen. XII und XIX. (1. und 2. K.S.) Armeekorps, Stuttgart 1900; Dienstalterslisten der aktiven Offiziere … der Königlich Sächsischen Armee 1918, Dresden 1918.
- Rudolf Kötzschke und Hellmut Kretzschmar: Sächsische Geschichte. 2 Bände, Dresden 1935, Nachdruck in 1 Band, Frankfurt/M. 1965, Augsburg 1995 (u.ö.), S. 299-397.
- Walter Schlesinger: Handbuch der Historischen Stätten Deutschlands. Band 8: Sachsen, 2. Auflage, Stuttgart 1990, S. LII–LXX.
- Karlheinz Blaschke und Susanne Baudisch: Historisches Ortsverzeichnis von Sachsen. Neuausg. in 2 Bänden, Leipzig 2006 (Quellen und Materialien zur sächsischen Geschichte und Volkskunde, Band 2) [= ca. 6.000 Einträge].
- Ernst Eichler, Hans Walther (Herausg.): Historisches Ortsnamenbuch von Sachsen. 3 Bände, Berlin 2001 (Quellen und Forschungen zur sächsischen Geschichte, Band 21) [= ca. 5.500 Einträge].
- Philologisch-Historischen Klasse der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig in Verbindung mit dem Landesvermessungsamt Dresden (Herausg.): Atlas zur Geschichte und Landeskunde von Sachsen., Dresden 1997 ff.
- Rudolf Forberger: Die Industrielle Revolution in Sachsen 1800–1861. 2 Teile in 4 Bänden, Teil 1: Berlin 1982, Teil 2: Stuttgart 2003 (Quellen und Forschungen zur sächsischen Geschichte, Band 18) [= mit mehr als 1.200 Fabrik-Kurzgeschichten].
- Andreas Oettel: Zur Verwaltungsgliederung Sachsens im 19. und 20. Jahrhundert. In: Statistik in Sachsen. Fachzeitschrift für Statistik des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen. Jahrgang 12, 2006, Heft 2, S. 69–98. (PDF-Datei; 8,88 MB)
Online-Dokumente
-
Wikisource: Königreich Sachsen – Quellen und Volltexte
- Posener Frieden vom 11. Dezember 1806
- Tilsiter Frieden, Franko-Preußischer Vertrag vom 9. Juli 1807
- Verfassungsurkunde für das Königreich Sachsen vom 4. September 1831
- Karte des Königreiches Sachsen, Maßstab 1:300.000, von A. Herrich, 21. Auflage (Erscheinungsjahr vor 1918)
- Hymne des Königreiches Sachsen
- Königreich Sachsen, Amtshauptmannschaften und Gemeinden 1910
Mitgliedstaaten des Rheinbundes (1806–1813)Rang erhöht durch Napoleon → Königreiche: Bayern | Sachsen | Württemberg | Großherzogtümer: Baden | Hessen
Napoleonische Staaten → Königreiche: Westphalen | Großherzogtümer: Berg | Würzburg | Fürstentümer: Aschaffenburg (ab 1810 als Großherzogtum Frankfurt) | Von der Leyen | Regensburg (bis 1810)
Unverändert → Herzogtümer: Anhalt-Bernburg | Anhalt-Dessau | Anhalt-Köthen | Arenberg-Meppen | Mecklenburg-Schwerin | Mecklenburg-Strelitz | Nassau | Oldenburg | Sachsen-Coburg-Saalfeld | Sachsen-Gotha-Altenburg | Sachsen-Hildburghausen | Sachsen-Meiningen | Sachsen-Weimar, Sachsen-Eisenach (seit 1741 Personalunion, ab 1809 Realunion), Sachsen-Weimar-Eisenach | Fürstentümer: Hohenzollern-Hechingen | Hohenzollern-Sigmaringen | Isenburg-Birstein | Liechtenstein | Lippe | Reuß-Ebersdorf | Reuß-Greiz | Reuß-Lobenstein | Reuß-Schleiz | Salm-Kyrburg | Salm-Salm | Schaumburg-Lippe | Schwarzburg-Rudolstadt | Schwarzburg-Sondershausen | Waldeck
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