- TSI (Interoperabilität)
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In den Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) wird von der Kommission der Europäischen Union festgelegt, welche technischen Eigenschaften zum Nachweis der Eignung für den europaweit interoperablen Eisenbahnverkehr gefordert werden und wie der Nachweis der Einhaltung der TSI zu erbringen ist. Grundlage der Spezifikationen sind die EG-Richtlinien 96/48/EG und 2001/16/EG zur Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems bzw. des konventionellen Eisenbahnsystems, welche zuletzt durch die Richtlinie 2004/50/EG geändert und inzwischen in der Richtlinie 2008/57/EG über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft zusammengefasst wurden. Sie müssen von den einzelnen Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Dies geschieht in Deutschland durch die Transeuropäische-Eisenbahn-Interoperabilitäts Verordnung (TEIV).
Bis jetzt sind die folgenden TSIs gültig geworden:
Inhaltsverzeichnis
Hochgeschwindigkeitsverkehr[1]
Teilsystem Abkürzung
(engl.)Entscheidung Gültigkeit Infrastruktur INS 2002/732/EG bis 30.06.2008 Infrastruktur INS Rev 2008/217/EG ab 01.07.2008 Energie ENE 2002/733/EG bis 30.09.2008 Energie ENE Rev 2008/284/EG ab 01.10.2008 Zugsteuerung, Zugsicherung
und SignalgebungCCS 2002/731/EG bis 06.11.2006 Zugsteuerung, Zugsicherung
und SignalgebungCCS Rev 2006/860/EG ab 07.11.2006 Zugsteuerung, Zugsicherung
und SignalgebungCCS Änd 2008/386/EG ab 07.11.2006 Fahrzeuge RST 2002/735/EG bis 31.08.2008 Fahrzeuge RST Rev 2008/232/EG ab 01.09.2008 Betrieb OPE 2002/734/EG bis 31.08.2008 Betrieb OPE Rev 2008/231/EG ab 01.09.2008 Instandhaltung MAI 2002/730/EG Konventioneller Eisenbahnverkehr[2]
Teilsystem Abkürzung
(engl.)Entscheidung Gültigkeit Zugsteuerung, Zugsicherung
und SignalgebungCCS 2006/679/EG ab 28.09.2006 Fahrzeuge - Lärm NOI 2006/66/EG ab 23.06.2006 Fahrzeuge - Güterwagen WAG 2006/861/EG ab 31.01.2007 Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung OPE 2006/920/EG ab 11.02.2007 Telematikanwendungen
für den GüterverkehrTAF 62/2006/EG ab 19.01.2006 Infrastruktur INF - vsl. ab Juni 2009[3] Energie ENE - vsl. ab 2009[4] Energie RST - vsl. ab Juni 2009[5] HGV und konventioneller Eisenbahnverkehr
Teilsystem Abkürzung
(engl.)Entscheidung Gültigkeit Mobilitätsbehinderte Personen PRM 2008/164/EG ab 01.07.2008 Tunnelsicherheit SRT 2008/163/EG ab 01.07.2008 Telematikanwendungen
für den PersonenverkehrTAP - vsl. ab Februar 2010[6] Im Rahmen des in der jeweiligen TSI beschriebenen EG-Prüfverfahrens wird durch eine Benannte Stelle eine EG-Prüfbescheingiung ausgestellt. Für Teilsysteme, für die noch keine TSI existiert, sind weiterhin die nationalen Zulassungsverfahren anzuwenden.
In Deutschland gibt es nur eine benannte Stelle mit dem Namen Eisenbahn Cert. In anderen Staaten der EU sind weitere benannte Stellen registriert. Die bei einer benannten Stelle erworbenen Zertifikate sind europaweit gültig.
Einzelnachweise
- ↑ Internetseite der Europäischen Union zum Thema TSI im Bereich Hochgeschwindigkeitsverkehr
- ↑ Internetseite der Europäischen Union zum Thema TSI im Bereich konventioneller Eisenbahnverkehr
- ↑ Status der TSI CR INF
- ↑ Status der TSI CR ENE
- ↑ Status der TSI CR RST
- ↑ Status der TSI CR HS TAP
Weblinks
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