Technische Spezifikationen Interoperabilität

Technische Spezifikationen Interoperabilität
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In den Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) wird von der Kommission der Europäischen Union festgelegt, welche technischen Eigenschaften zum Nachweis der Eignung für den europaweit interoperablen Eisenbahnverkehr gefordert werden und wie der Nachweis der Einhaltung der TSI zu erbringen ist. Grundlage der Spezifikationen sind die EG-Richtlinien 96/48/EG und 2001/16/EG zur Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems bzw. des konventionellen Eisenbahnsystems, welche zuletzt durch die Richtlinie 2004/50/EG geändert und inzwischen in der Richtlinie 2008/57/EG über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft zusammengefasst wurden. Sie müssen von den einzelnen Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Dies geschieht in Deutschland durch die Transeuropäische-Eisenbahn-Interoperabilitäts Verordnung (TEIV).

Bis jetzt sind die folgenden TSIs gültig geworden:

Inhaltsverzeichnis

Hochgeschwindigkeitsverkehr[1]

Teilsystem Abkürzung
(engl.)
Entscheidung Gültigkeit
Infrastruktur INS 2002/732/EG bis 30.06.2008
Infrastruktur INS Rev 2008/217/EG ab 01.07.2008
Energie ENE 2002/733/EG bis 30.09.2008
Energie ENE Rev 2008/284/EG ab 01.10.2008
Zugsteuerung, Zugsicherung
und Signalgebung
CCS 2002/731/EG bis 06.11.2006
Zugsteuerung, Zugsicherung
und Signalgebung
CCS Rev 2006/860/EG ab 07.11.2006
Zugsteuerung, Zugsicherung
und Signalgebung
CCS Änd 2008/386/EG ab 07.11.2006
Fahrzeuge RST 2002/735/EG bis 31.08.2008
Fahrzeuge RST Rev 2008/232/EG ab 01.09.2008
Betrieb OPE 2002/734/EG bis 31.08.2008
Betrieb OPE Rev 2008/231/EG ab 01.09.2008
Instandhaltung MAI 2002/730/EG

Konventioneller Eisenbahnverkehr[2]

Teilsystem Abkürzung
(engl.)
Entscheidung Gültigkeit
Zugsteuerung, Zugsicherung
und Signalgebung
CCS 2006/679/EG ab 28.09.2006
Fahrzeuge - Lärm NOI 2006/66/EG ab 23.06.2006
Fahrzeuge - Güterwagen WAG 2006/861/EG ab 31.01.2007
Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung OPE 2006/920/EG ab 11.02.2007
Telematikanwendungen
für den Güterverkehr
TAF 62/2006/EG ab 19.01.2006
Infrastruktur INF - vsl. ab Juni 2009[3]
Energie ENE - vsl. ab 2009[4]
Energie RST - vsl. ab Juni 2009[5]


HGV und konventioneller Eisenbahnverkehr

Teilsystem Abkürzung
(engl.)
Entscheidung Gültigkeit
Mobilitätsbehinderte Personen PRM 2008/164/EG ab 01.07.2008
Tunnelsicherheit SRT 2008/163/EG ab 01.07.2008
Telematikanwendungen
für den Personenverkehr
TAP - vsl. ab Februar 2010[6]

Im Rahmen des in der jeweiligen TSI beschriebenen EG-Prüfverfahrens wird durch eine Benannte Stelle eine EG-Prüfbescheingiung ausgestellt. Für Teilsysteme, für die noch keine TSI existiert, sind weiterhin die nationalen Zulassungsverfahren anzuwenden.

In Deutschland gibt es nur eine benannte Stelle mit dem Namen Eisenbahn Cert. In anderen Staaten der EU sind weitere benannte Stellen registriert. Die bei einer benannten Stelle erworbenen Zertifikate sind europaweit gültig.

Einzelnachweise

  1. Internetseite der Europäischen Union zum Thema TSI im Bereich Hochgeschwindigkeitsverkehr
  2. Internetseite der Europäischen Union zum Thema TSI im Bereich konventioneller Eisenbahnverkehr
  3. Status der TSI CR INF
  4. Status der TSI CR ENE
  5. Status der TSI CR RST
  6. Status der TSI CR HS TAP

Weblinks


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