- Technische Spezifikationen für die Interoperabilität
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Die Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) sind von der Europäischen Kommission festgelegte technische Vorschriften für den europaweit interoperablen Eisenbahnverkehr. Mit ihnen wird festgelegt, welche Eigenschaften Teilsysteme der Eisenbahnen aufweisen müssen, um ein durchgängig zu betreibendes Eisenbahnsystem zu erhalten. Diese Teilsysteme umfassen
- Infrastruktur,
- Energie,
- Fahrzeuge,
- Zugsteuerung/Zugsicherung und Signalgebung,
- Wartung und Betrieb.
Für diese Teilsysteme werden jeweils eine TSI für den Hochgeschwindigkeitsverkehr und eine für den konventionellen Verkehr erlassen. Ergänzend werden Querschnittsthemen (Fahrgäst eingeschränkter Mobilität, Schall) in übergreifenden TSI behandelt.
Die Spezifikationen hinterlegen technische Anforderungen und ihre Nachweisführung um die Durchführung der allgemeinen EG-Richtlinien 96/48/EG zur Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems und 2001/16/EG für konventionellen Eisenbahnsysteme zu regeln, welche zuletzt durch die Richtlinie 2004/50/EG geändert und inzwischen in der Richtlinie 2008/57/EG über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft zusammengefasst wurden. TSI müssen von den einzelnen Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Dies geschieht in Deutschland durch die Transeuropäische-Eisenbahn-Interoperabilitäts Verordnung (TEIV).
Bis jetzt sind die folgenden TSIs gültig geworden:
Inhaltsverzeichnis
Hochgeschwindigkeitsverkehr (HGV)[1]
Teilsystem Abkürzung
(engl.)Entscheidung Gültigkeit Infrastruktur INS 2002/732/EG bis 30.06.2008 Infrastruktur INS Rev 2008/217/EG ab 01.07.2008 Energie ENE 2002/733/EG bis 30.09.2008 Energie ENE Rev 2008/284/EG ab 01.10.2008 Zugsteuerung, Zugsicherung
und SignalgebungCCS 2002/731/EG bis 06.11.2006 Zugsteuerung, Zugsicherung
und SignalgebungCCS Rev 2006/860/EG ab 07.11.2006 Zugsteuerung, Zugsicherung
und SignalgebungCCS Änd 2008/386/EG ab 07.11.2006 Fahrzeuge RST 2002/735/EG bis 31.08.2008 Fahrzeuge RST Rev 2008/232/EG ab 01.09.2008 Betrieb OPE 2002/734/EG bis 31.08.2008 Betrieb OPE Rev 2008/231/EG ab 01.09.2008 Instandhaltung MAI 2002/730/EG Konventioneller Eisenbahnverkehr[2]
Teilsystem Abkürzung
(engl.)Entscheidung Gültigkeit Zugsteuerung, Zugsicherung
und SignalgebungCCS 2006/679/EG ab 28.09.2006 Fahrzeuge - Lärm NOI 2006/66/EG ab 23.06.2006 Fahrzeuge - Güterwagen WAG 2006/861/EG ab 31.01.2007 Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung OPE 2006/920/EG ab 11.02.2007 Telematikanwendungen
für den GüterverkehrTAF 62/2006/EG ab 19.01.2006 HGV und konventioneller Eisenbahnverkehr
Teilsystem Abkürzung
(engl.)Entscheidung Gültigkeit Mobilitätsbehinderte Personen PRM 2008/164/EG ab 01.07.2008 Tunnelsicherheit SRT 2008/163/EG ab 01.07.2008 Telematikanwendungen
für den PersonenverkehrTAP EC 454/2011 12.05.2011[3] Im Rahmen des in der jeweiligen TSI geforderten und beschriebenen EG-Konformitätsbewertungsverfahrens wird durch eine Benannte Stelle eine EG-Prüfbescheinigung ausgestellt, die für die Erteilung der Bauartzulassung zwingend vorliegen muss. Diese EG-Prüfbescheinigung berechtigt ihren Inhaber, für jedes einzelne Fahrzeug der betreffenden Fahrzeugserie die Konformität mit den Anforderungen der TSI zu erklären. Ohne diese Erklärung kann das Fahrzeug nicht in Betrieb genommen werden.
Für Teilsysteme, für die noch keine TSI existiert, sind weiterhin die nationalen Zulassungsverfahren anzuwenden.
In Deutschland gibt es nur eine benannte Stelle mit dem Namen Eisenbahn Cert. In anderen Staaten der EU sind weitere benannte Stellen registriert. Die bei einer benannten Stelle erworbenen Zertifikate sind europaweit gültig.
Einzelnachweise
- ↑ Internetseite der Europäischen Union zum Thema TSI im Bereich Hochgeschwindigkeitsverkehr
- ↑ Internetseite der Europäischen Union zum Thema TSI im Bereich konventioneller Eisenbahnverkehr
- ↑ [1]
Weblinks
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