- Tathergang
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Der Tathergang sind die Umstände, unter denen eine Straftat (selten auch eine Ordnungswidrigkeit) begangen worden ist.
Er muss von den Strafverfolgungsbehörden immer rekonstruiert (nachträglich ermittelt) werden, zum Beispiel aufgrund von Zeugenaussagen, von Geständnissen, vom Modus operandi oder aufgrund des Spurenbildes. Der Tathergang dient dem Nachweis der Täterschaft sowie dem Tatnachweis.
Kriminaltechnisch wird zunächst der Sicherungsangriff vorgenommen, dem der Auswertungsangriff folgt. Beispiel: Ein Bankräuber verlässt ein Auto, zieht sich die Maske über, betritt die Bank, zieht eine Pistole und geht zum Schalter. Dort fordert er die Herausgabe von 10.000 Euro, nimmt das Bargeld an, verpackt es in seine Tüte, verlässt das Gebäude und steigt in das Fluchtfahrzeug. Der Sicherungsangriff liegt dann unter anderem darin, den Tatort für Unbeteiligte abzusperren und eine Fahndung nach dem Fluchtfahrzeug zu beginnen. Der Auswertungsangriff umfasst dagegen die Vernehmung von Zeugen, die Sicherstellung von Videoaufnahmen einer Überwachungskamera und anderer Beweismittel.
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