- Taxi-Alarm
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Bei einem Taxi-Alarm handelt es sich um eine gesetzliche vorgeschriebene Einrichtung laut § 25 BOKraft. Der Alarm wird vom Fahrersitz ausgelöst und kann nur durch einen versteckten Schalter im Motor- oder Kofferraum ausgeschaltet werden. Es gibt zwei Arten des Alarms. Die vorgeschriebene Alarmanlage lässt Scheinwerfer und hintere Fahrtrichtungsanzeiger blinken und löst zusätzlich eine Intervallfolge von Huptönen aus. Alternativ kann das Taxischild als Stiller Alarm zum Blinken gebracht werden.
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