- Gefahrenmeldeanlage
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Eine Gefahrenmeldeanlage (GMA) nach DIN VDE 0833 ist eine Anlage die Gefahren, für Sachwerte und Leben, durch Einbruch, Überfall und Feuer zuverlässig erkennt und meldet.
Diese Funktion setzt die Überwachung der Übertragungswege und die Erfassung von Störungen und Sabotage voraus. Ebenso ist ein Ausfall zu vermeiden.
Inhaltsverzeichnis
Bestandteile
Eine GMA besteht mindestens aus folgenden Teilen:
- Melder
- Meldelinien, -leitungen
- Energieversorgung
- Signalgeber (optisch/ akustisch)
- Zentrale Recheneinheit
- Bedienelemente
Eine GMA muss über zwei voneinander unabhängige Energiequellen verfügen. Störungsmeldungen sowie Alarme sind an eine ständig besetzte Stelle weiterzuleiten. Dies wird häufig von Leitstellen wahrgenommen.
Nach DIN VDE0833 muss für Gefahrenmeldeanlagen ein Betriebsbuch geführt werden.
Sammelbegriff
Die Gefahrenmeldeanlage ist ein Sammelbegriff für
- Brandmeldeanlage (BMA)
- Überfallmeldeanlage (ÜMA)
- Einbruchmeldeanlage (EMA)
- Gemeinsame Aufschaltung von mind. 2 Grundarten einer GMA = Integrierte GMA
Alarmierungstypen
- Stiller Alarm: Dieser Alarm wird hauptsächlich in Banken bei Überfällen eingesetzt. Das dient dem Personenschutz der Angestellten, da ein Bankräuber als unberechenbar gilt und nicht feststellen soll, dass das Bankpersonal entgegen seinen Forderungen einen Alarm ausgelöst hat. Darüber hinaus will man den Gesetzesbrecher nicht unter Zeitdruck setzen oder gar in die sofortige Flucht schlagen. Er bringt also Zeitgewinn für die Polizei. Beim stillen Alarm werden keine Signalgeber angesteuert. Es erfolgt jedoch eine sofortige Alarmierung der Polizei oder Ähnlichem mit Mitteln der Telekommunikation.
- Akustischer Alarm: Beim akustischen Alarm ertönt ein lauter Signalton. Dieser soll die Aufmerksamkeit seiner Umwelt auf sich und das Objekt lenken. Meistens wird der akustische Alarm außerhalb der Öffnungszeiten eingesetzt, um einen Einbrecher möglichst schnell in die Flucht zu schlagen, was (bei Erfolg) eine Schadensminimierung zur Folge hat (beispielsweise nur ein eingeschlagenes Fenster). Ein akustischer Signalgeber innerhalb des Hauses darf Daueralarm melden.
Der akustische Alarm von einem Signalgeber, der außen sitzt (Hauswand) und so die anonyme Öffentlichkeit alarmiert, ist zeitbegrenzt. Es muss sich nach spätestens 180 Sekunden wegen Ruhestörung automatisch abstellen.[1] Wenn die Nachbarn durch häufige Fehlalarme erheblich gestört werden, muss der Außenalarm abgeschaltet werden.[2]
- Optischer Alarm: Der optische Alarm wird häufig in Geschäften während der Öffnungszeit eingesetzt und soll die Umgebung mit einem Blink-, Blitz- oder Drehlicht warnen, ohne jedoch den Täter in Panik zu versetzen (siehe stiller Alarm).
Zusätzlich unterscheidet man drei Alarmarten:
- Internalarm (keine externen Signalgeber, keine Benachrichtigung außerhalb des Objektes. Der Internalarm wird meist für Tests, Probealarme oder bei Problemen mit der Scharfschaltung genutzt)
- Externalarm (Alarm mit Ansteuerung der Signalgeber)
- Fernalarm (Verständigung hilfeleistender Stellen, dort findet die sogenannte Alarmaufschaltung statt)
Einzelnachweise
- ↑ VdS Schadenverhütung: VdS-Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen, Akustische Signalgeber für Externalarm, Anforderungen, VdS 2300: 2001-07 (03). Abgerufen am 15. Dezember 2010.
- ↑ OLG Schleswig, Az. 4U 192/78
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