Teilanerkenntnis

Teilanerkenntnis

Das Teilanerkenntnis ist nach deutschem Zivilprozessrecht eine bedingungsfeindliche Prozesshandlung, durch die der Beklagte einen Teil des streitgegenständlichen Anspruchs anerkennt. Das Gericht kann in einem solchen Fall durch Teilanerkenntnisurteil entscheiden. Im Anwaltsprozess muss das Teilanerkenntnis durch den Rechtsanwalt erklärt werden.

siehe auch: Anerkenntnis

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  • Anerkenntnis — Zugeständnis; Eingeständnis; Einräumung * * * Ạn|er|kennt|nis 〈f. 19 oder n. 11; Rechtsw.〉 Erklärung des Beklagten im Zivilprozess, dass der Anspruch des Klägers zu Recht bestehe * * * 1Ạn|er|kennt|nis, die; , se <Pl. selten> (geh.):… …   Universal-Lexikon

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