- Beklagter
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Den Beklagten nennt man im Zivilprozess sowie in den Verfahren der Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit die Person, die vom Kläger vor Gericht durch eine Klage in Anspruch genommen wird.
In der ordentlichen Gerichtsbarkeit und in der Arbeitsgerichtsbarkeit ergibt sich der Beklagte aus der Klageschrift, die der Kläger bei Gericht eingereicht hat. Es ist diejenige Partei, gegen die die darin enthaltenen Anträge gerichtet sind.
Im Verwaltungsprozess gilt das Rechtsträgerprinzip. Gemäß § 78 Abs. 1 VwGO ist die Klage gegen den Rechtsträger derjenigen Behörde zu richten, die verpflichtet ist, den begehrten Verwaltungsakt zu erlassen oder die es pflichtwidrig unterlassen hatte, ihn zu erlassen. Handelt es sich dabei um eine rechtsfähige Körperschaft oder um eine rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts, so ist der Antrag gegen die Körperschaft oder gegen die Anstalt zu richten.
Im Strafverfahren wird der Begriff „Beklagter“ dagegen nicht verwendet. Derjenige, gegen den die Staatsanwaltschaft vorgeht, wird je nach Verfahrensstadium als Beschuldigter, Angeschuldigter oder Angeklagter bezeichnet.
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