- Teilladungsverkehr
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Als Teilladungsverkehre werden Transporte bezeichnet, bei denen mehrere Teilladungen zusammengefasst und auf einem Transportmittel befördert werden.
Als Teilladung bezeichnet man Sendungen, die aufgrund ihrer Größe oder entsprechender Vorgaben durch den Verlader (etwa „Umladeverbot“ bei empfindlichen Gütern) zwar nicht umgeschlagen werden, jedoch den Frachtraum des Transportmittels nicht vollständig auslasten. Entsprechend wird eine Teilladung mit anderen Teilladungen oder auch zusammen mit Sammelgut befördert. Aus dem Englischen übernommen wird eine Teilladung im LKW-Verkehr auch als LTL („less than truckload“) bezeichnet [1]. Im Container-Verkehr spricht man von LCL („less than container load“).
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