Telekommunikations-Datenschutzverordnung

Telekommunikations-Datenschutzverordnung
Basisdaten
Titel: Telekommunikations-Datenschutzverordnung
Abkürzung: TDSV (auch: TDSV 2000)
Art: Verordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Telekommunikationsrecht
FNA: 900-11-12
Datum des Gesetzes: 18. Dezember 2000 (BGBl I S. 1740)
Inkrafttreten am: 19. Dezember 2000
Letzte Änderung durch: Art. 2 Gesetz vom 9. August 2003
(BGBl. I S. 1590)
Inkrafttreten der
letzten Änderung: 1)
1. Februar 2004
Aufgehoben durch: § 152 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz
vom 25. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190)
Aufgehoben am: 26. Juni 2004
1) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Die Telekommunikations-Datenschutzverordnung war eine bis 2004 gültige Verordnung der deutschen Bundesregierung, in der der Schutz personenbezogener Daten durch Telekommunikationsanbieter geregelt war. Sie war im Jahr 2000 auf Grundlage des Telekommunikationsgesetzes erlassen worden und löste die Telekommunikationsdienstunternehmen-Datenschutzverordnung ab.

Festgelegt wurde, welche Verbindungsdaten von Diensteanbietern – z. B. der Deutschen Telekom – gespeichert werden durften und wann sie wieder zu löschen waren. Es fanden sich auch Regelungen zum Einzelverbindungsnachweis, zur Rufnummernübermittlung sowie zu Telefonbucheinträgen und der Telefonauskunft.

Im Jahr 2004 wurden die wesentlichen Regelungen der Telekommunikations-Datenschutzverordnung in das Telekommunikationsgesetz (TKG 2004) aufnommen. Der Datenschutz im Telekommunikationsbereich ist seitdem in den §§ 91–107 TKG 2004 geregelt.

Mit der Integration der Datenschutzregelungen in das Telekommunikationsgesetz wurde einem langjährigen Anliegen von Datenschützern Rechnung getragen. Diese hatten gefordert, den Datenschutz in der Telekommunikation durch ein vom Bundestag beschlossenes formelles Gesetz und nicht nur durch eine ministerielle Verordnung zu regeln.

Die Telekommunikations-Datenschutzverordnung trat zum 26. Juni 2004 außer Kraft, § 152 Abs. 2 TKG.

Siehe auch: Datenschutz, Telekommunikations-Überwachungsverordnung

Weblinks

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Datenschutzverordnung — Datenschutzverordnung,   Telekommunikations Datenschutzverordnung …   Universal-Lexikon

  • Telekommunikationsdienstunternehmen-Datenschutzverordnung — Basisdaten Titel: Verordnung über den Datenschutz für Unternehmen, die Telekommunikationsdienstleistungen erbringen Kurztitel: Telekommunikationsdienstunternehmen Datenschutzverordnung Abkürzung: TDSV 1996 Art: Bundesrechtsverordnung …   Deutsch Wikipedia

  • TDSV 2000 — Basisdaten Titel: Telekommunikations Datenschutzverordnung Abkürzung: TDSV (auch: TDSV 2000) Art: Verordnung Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Telekommunikationsrecht …   Deutsch Wikipedia

  • TDSV 1996 — Basisdaten Titel: Verordnung über den Datenschutz für Unternehmen, die Telekommunikationsdienstleistungen erbringen Kurztitel: Telekommunikationsdienstunternehmen Datenschutzverordnung Abkürzung: TDSV 1996 Art: Bundesrechtsverordnung… …   Deutsch Wikipedia

  • Telekommunikationsgesetz (TKG) — Gesetz vom 25.7.1996 (BGBl I 1120) m.spät.Änd.; legt die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen für den liberalisierten Telekommunikationsmarkt fest. Es enthält u.a. Bestimmungen über die Erteilung von Lizenzen an weitere private Firmen, die… …   Lexikon der Economics

  • Reverssuche — Als Inverssuche oder auch Rückwärtssuche bezeichnet man eine Art der Telefonauskunft, bei der nicht wie im herkömmlichen Sinne eine zu einer Kombination aus Name und Adresse gehörende Rufnummer gesucht wird. Anstelle dessen kann der Anfragende… …   Deutsch Wikipedia

  • Rückwärtssuche — Als Inverssuche oder auch Rückwärtssuche bezeichnet man eine Art der Telefonauskunft, bei der nicht wie im herkömmlichen Sinne eine zu einer Kombination aus Name und Adresse gehörende Rufnummer gesucht wird. Anstelle dessen kann der Anfragende… …   Deutsch Wikipedia

  • TDSV — ist die Abkürzung folgender deutscher Rechtsverordnungen: TELEKOM Datenschutzverordnung (1991) Telekommunikationsdienstunternehmen Datenschutzverordnung (1996) Telekommunikations Datenschutzverordnung (2000) Diese Seite ist eine …   Deutsch Wikipedia

  • Inverssuche — Als Inverssuche oder auch Rückwärtssuche bezeichnet man eine Art der Telefonauskunft, bei der nicht wie im herkömmlichen Sinne eine zu einer Kombination aus Name und Adresse gehörende Rufnummer gesucht wird. Anstelle dessen kann der Anfragende… …   Deutsch Wikipedia

  • TIDSV — Telekommunikations und Informationsdienstunternehmen Datenschutzverordnung …   Acronyms

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”