Telekommunikationsrecht

Telekommunikationsrecht

Als Telekommunikationsrecht (auch: TK-Recht) wird das Rechtsgebiet bezeichnet, das sämtlichen Arten der Telekommunikation einen rechtlichen Rahmen gibt. In Deutschland ist es vor allem durch die Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes geprägt.

Im Unterschied zum Medienrecht regelt das TK-Recht im Wesentlichen die Übertragung von Informationen ohne Betrachtung ihres Inhaltes.

Inhaltsverzeichnis

Verfassungsrechtliche Grundlagen in Deutschland

Gemäß Artikel 73 Abs. 7 GG besteht eine ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den Bereich Post und Telekommunikation.

Auf dieser Grundlage wurden durch den Bund folgende Gesetze erlassen:

Auch die Verwaltung für den Bereich Post und Telekommunikation liegt nach der Postreform gemäß Artikel 87f Abs. 2 Satz 2 GG beim Bund. Ausgeübt wird diese Kompetenz durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur, früher Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, RegTP).

Liberalisierung des Deutschen Telekommunikationsmarktes

Mit Inkrafttreten des Telekommunikationsgesetzes 1996 verlor die Deutsche Telekom de jure ihr Monopolrecht auf dem Telekommunikationsmarkt - de facto wird es aber noch mehrere Jahre dauern, bis tatsächlich ausgeglichener Wettbewerb auf diesem Markt herrscht.

Um diesen Wettbewerb zu ermöglichen, gilt für den Telekommunikationsmarkt eine sog. asymmetrische Regulierung. Das bedeutet, dass durch Sonderregeln für marktbeherrschende Unternehmen die neu hinzutretenden Wettbewerber unterstützt werden sollen. Ein marktbeherrschendes Unternehmen (typischerweise die Deutsche Telekom) ist verpflichtet, "Wettbewerbern auf diesem Markt diskriminierungsfrei den Zugang zu seinen intern genutzten und zu seinen am Markt angebotenen Leistungen, soweit sie wesentlich sind, zu den Bedingungen zu ermöglichen, die es sich selber bei der Nutzung dieser Leistungen für die Erbringung anderer Telekommunikationsdienstleistungen einräumt" (§ 33 TKG 1996).

Erste Schritte zur Liberalisierung waren, die Aufhebung des Netzmonopols der Deutschen Telekom 1996 und des Monopols für Sprachtelefondienste 1998. Seitdem können Endverbraucher Telefongespräche über andere private Anbieter im Call-by-Call- oder Preselection-Verfahren telefonieren.

TKG-Novelle 2004

Auf Grund mehrerer Europäischer Richtlinien - unter anderem der Richtlinie 2002/58/EG (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation) - wurde das Telekommunikationsgesetz im Jahr 2004 umfassend reformiert.

Literatur

Weblinks

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