- Teleradiologie
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In der Medizin versteht man unter Teleradiologie jeden Vorgang, bei dem radiologisches Bildmaterial über eine Telekommunikationseinrichtung an einen entfernten Ort übertragen wird (Bildübertragung).
Inhaltsverzeichnis
Teleradiologie nach RöV
Im engeren Sinn bedeutet Teleradiologie die bildgebende Untersuchung eines Menschen unter der Verantwortung eines fachkundigen Arztes (meist Radiologe), der sich nicht am Ort der Durchführung befindet. Der verantwortliche Radiologe steht dabei mittels elektronischer Datenübertragung (z.B. verschlüsselte Internet-Tunnelung oder Telefon-Verbindung) unmittelbar mit der anfordernden und durchführenden Stelle in Verbindung. Diese Form der Teleradiologie ist in § 3 Absatz 4 der Röntgenverordnung(RöV) definiert und wird auch als „Teleradiologie nach RöV“ bezeichnet.
Die Teleradiologie nach RöV ermöglicht auch kleineren Krankenhäusern, die Computertomografie (CT) anzubieten, ohne dass immer ein fachkundiger Arzt vor Ort sein muss. Besonders im Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienst ergeben sich Vorteile. Teleradiologische Lösungen haben sich in mehrjährigem Produktiveinsatz an verschiedenen Orten bewährt. Der Gesetzgeber hat jedoch hohe Hürden an den Einsatz von Teleradiologie nach RöV gestellt, die Folge sind oft langwierige Genehmigungsverfahren.
Voraussetzungen
- Eine entsprechende apparative Ausstattung muss vorhanden sein (Untersuchungsgerät und Teleradiologie-Einrichtung am Untersuchungsort sowie eine teleradiologische Empfangseinrichtung am Auswertort).
- am Untersuchungsort muss eine Fachkraft sein, die das Gerät technisch bedienen kann.
- Es muss eine schnelle, stabile Leitung zur Übermittlung der Bilddaten vorhanden sein.
- Auf der Empfängerseite muss ein Radiologe sein, der die Bilder fachkundig beurteilt und seinen Befund zurückübermittelt.
Ablauf
Vor der Untersuchung wird die Fragestellung und die Art der gewünschten Untersuchung übermittelt. Der Radiologe überprüft die rechtfertigende Indikation und legt das Untersuchungsprogramm fest. Die Untersuchung wird durchgeführt. Nach der Durchführung wird der Bilddatensatz an den Radiologen übermittelt. Der Radiologe sendet seinen Befund an die Anforderungsstelle zurück (per elektronischer Mail, Fax oder telefonischem Diktat, gelegentlich direkt per Telefongespräch mit dem anfordernden Kliniker.
Telekonsultation
Der zweite große Anwendungsbereich der Teleradiologie ist die Telekonsultation. Bei dieser Form der Teleradiologie ist immer ein verantwortlicher Radiologe am Ort der Durchführung. Bei besonders schwierig zu diagnostizierenden oder zweifelhaften Fällen kann der verantwortliche Radiologe für die Erstellung des Befundes eine weitere Meinung, z.B. die eines Spezialisten an einer Universitätsklinik, einholen. Durch die elektronische Übertragung der Bilddaten entfällt der heute noch weit verbreitete Versand der Bilder, z.B. mit dem Taxi. Da bei dieser Form immer ein verantwortlicher Radiologe am Ort der Durchführung ist, sind die gesetzlichen Hürden erheblich niedriger als bei der Teleradiologie nach RöV.
Übertragene Datenmengen
Verfahren
Typische Bildauflösung
Kilobyte pro Bild (verlustfrei komprimiert)
Bilder pro Untersuchung
Megabyte pro Untersuchung
Röntgen Thorax
2048 × 2400 × 16
ca 1600
1 oder 2
1,6 oder 3,2
CT
512 × 512 × 16
200
50 bis 100
10 bis 20
MRT
256 × 256 × 8
20
50 bis 100
1 bis 2
Sonografie
512 × 512 × 8
100
10 bis 50
1 bis 5
Die Angaben sind als Richtwerte aufzufassen.
Besonders bei der Sonografie (Ultraschall-Untersuchung) müssen unter Umständen größere Datenmengen übertragen werden, da hier zum Teil Farbbilder und/oder Videosequenzen anfallen. Allerdings sind teleradiologische Anwendungen im Ultraschall auch eher selten, denn zur Ableitung eines guten Ultraschallbildes braucht man einen erfahrenen Untersucher, der dann auch seine Bilder meist selbst beurteilen kann.
Standardisierung der Teleradiologie
Für die Bildübertragung im Rahmen der Teleradiologie kommen heute (Stand: 2006) so gut wie keine proprietären Lösungen mehr zum Einsatz, sondern standardisierte DICOM-Protokolle. Im Gegensatz zu früher ist es nicht mehr erforderlich, dass beide Kommunikationspartner die Teleradiologie-Software desselben Herstellers einsetzen. Allerdings müssen vor der erstmaligen Kommunikation einige Konfigurationen (AE-Title, Ports, Hostname oder IP-Adressen, Routereinstellung) vorgenommen werden, so dass vor allem bei sporadischen Telekonsultationen mit wechselnden Partnern Probleme entstehen können.
Zur Lösung dieses Problems hat die Deutsche Röntgengesellschaft im Mai 2004 eine Empfehlung zur Standardisierung der Teleradiologie in Deutschland verabschiedet. Laut dieser Empfehlung soll die Verwendung von OpenPGP-verschlüsselter DICOM-E-Mail für die Bildübertragung zum Standard in der Teleradiologie werden.
Zum Medizinproduktegesetz (MPG) konforme Teleradiologiesysteme, die diesen Standard unterstützen, werden von der Industrie angeboten.
Seit März 2009 regelt die DIN 6868-159 die Abnahme- und Konstanzprüfung in der Teleradiologie nach RöV.
Weblinks
- http://www.tele-x-standard.de
- http://www.teleradiologie-rnd.de
- Rechtliche Vorschriften im Bereich Teleradiologie
Siehe auch
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