Terna (Dreiervorschlag)

Terna (Dreiervorschlag)

Terna ist eine Liste von drei Namen im Zusammenhang der Berufung eines katholischen Bischofs.

Wenn ein bischöflicher Sitz vakant ist, wird ein Dreiervorschlag, der immer geheim gehalten wird, vom Heiligen Stuhl aufgesetzt. Diese Liste wird aufgrund der von den Bischöfen aufgestellten Liste in Zusammenarbeit mit dem Nuntius aufgestellt.

Für die Weihbischöfe kann die Terna vom Bischof, der einen Weihbischof beantragt, vorgeschlagen werden.

Zu jedem der drei Namen auf der Dreierliste zieht der Nuntius Erkundigungen über die Person ein und teilt dies dem apostolischen Stuhl in einem Dossier mit. Das Dossier enthält in der Regel eine Stellungnahme und Empfehlung des Nuntius sowie Metropoliten (Erzbischofs), des Vorsitzenden der jeweiligen Bischofskonferenz und der Bischöfe der Diözese, zu der der künftige Bischof benannt werden wird.

Hinsichtlich der Eignung der Kandidaten für das Bischofsamt fordert das Kirchenrecht (hier das Preußenkonkordat von 1929), dass der Betreffende

  • sich auszeichnet durch festen Glauben, gute Sitten, Frömmigkeit, Lebensweisheit, Klugheit sowie menschliche Tugenden und die übrigen Eigenschaften besitzt, die ihn für die Wahrnehmung des Amtes, um das es geht, geeignet machen
  • einen guten Ruf hat
  • wenigstens fünfunddreißig Jahre alt ist
  • wenigstens seit fünf Jahren Priester ist
  • einen Doktorgrad oder wenigstens den Grad eines Lizentiaten in der Heiligen Schrift, in der Theologie oder im kanonischen Recht an einer vom Apostolischen Stuhl anerkannten Hochschuleinrichtung erworben hat oder wenigstens in diesen Disziplinen wirklich erfahren ist.

Der Papst macht dazu dem Domkapitel einen Dreiervorschlag („Terna“).

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