- Terz (Orgel)
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Aliquotregister (auch Aliquotstimmen, Obertonregister oder Hilfsstimmen) sind Orgelregister, die nicht auf dem angeschlagenen Ton, sondern auf einem seiner aliquoten Obertöne klingen.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Diese Register sind normalerweise nur in Verbindung mit mindestens einem Grundregister (etwa einem 8′-Register) zu spielen. In wenigen Fällen sind aber auch Kombinationen wie zum Beispiel 4′ + 22/3′ oder 22/3′ + 2′ einsetzbar. In Ausnahmefällen können eine Quinte 51/3′ oder 22/3′ oder eine Terz 31/5′ auch allein gespielt werden. Da durch den Einsatz einer Aliquote die Obertonzusammensetzung des Klanges verändert wird, dienen solche Aliquote der Klangfärbung. Eine Ausnahme stellen Quinten in Prinzipalmensur da, die zum Labialplenum gezogen werden.
Aliquotregister werden vorzugsweise für Soloregistrierungen verwendet.
Bei der Soloregistrierung gilt folgende Faustregel: Die in der Regel als gemischter Bruch angegebene Fußtonzahl wird in einen echten Bruch umgewandelt; der Zähler kennzeichnet dann das zu verwendende Grundregister (Beispiel: Das Grundregister zu 13/5′ = 8/5′ ist somit ein 8′). Da das Aliquotregister auch in deren Teiltonreihe enthalten ist, können jedoch auch um eine oder zwei Oktaven tiefer liegende Grundregister verwendet werden. So wird häufig die Kombination 8′ + 11/3′ verwendet. Da sich (zu) hoch liegende Aliquoten je nach Intonation manchmal nicht so gut mit dem Grundregister mischen, kann in solchen Fällen ein dazwischen liegendes Oktavregister vermitteln (8′ + 4′ + 11/3).
Die meisten Aliquotregister sind für eine 8′-Basis (Obertöne zu 8′, also Quinte 22/3′, Terz 13/5′, Septime 11/7′ und None 8/9′) ausgelegt. Im Hauptwerk großer Orgeln und im Pedalwerk finden sich auch Aliquotregister, die eine 16′-Basis benötigen. Aliquotregister zur 4′-Basis sind mit Ausnahme der Quinte 11/3′ selten, da die Terz 4/5′ bei dem heute üblichen Manualumfang bis g3 fast die obere menschliche Hörgrenze erreicht. Die Aliquotregister selbst werden meistens grundtönig mit nur schwach ausgeprägtem eigenen Obertonspektrum intoniert, da ausgeprägte Obertöne der Aliquotregister einer klanglichen Verschmelzung mit den anderen gezogenen Registern (z. B. 8′, 4′, 2′, 1′) zu einem Gesamtklang entgegen stünden. Der Gesamtklang würde „auseinander fallen“. Daher werden weite Mensuren bevorzugt. Für die typischen Soloregistrierungen werden die Aliquotregister meist mit weit mensurierten Registern in Oktavlage kombiniert, um eine optimale Klangverschmelzung zu erreichen.
Eine Orgelstimme aus mehreren Aliquotreihen ist eine gemischte Stimme.
Einfache Aliquotregister
Quinte
Die Quinte ist ein Register, das den 3. Teilton erklingen lässt. Sie hat daher Drittelfußmaß.
Es kommen offene und gedeckte Labialpfeifen zum Einsatz. Quinten in Prinzipalmensur werden zum Labialplenum gezogen, weit mensurierte Quinten (Nasat, Nasard) werden normalerweise für Soloregistrierungen verwendet. Aus Lingualpfeifen bestehende Quinten (Trompeta quinta) sind sehr selten. Die Lagen 11/3′ und 22/3′ werden meist offen gebaut, die tieferen Lagen normalerweise gedeckt. Eine Quinte 11/3′ ist selbst in den meisten Kleinorgeln und Positiven vorhanden. In großen Orgeln steht im Hauptwerk oft auch eine weit mensurierte Quinte 51/3′ (frz.: Gross Nasard).
Im Pedal stehend bildet die gedeckte Quinte 102/3′ zusammen mit einem vorzugsweise offenen 16′-Register ein akustisches 32′-Register mit Hilfe des Residualtons oder unterstützt ein vorhandenes 32′-Register, entsprechend bildet die gedeckte Quinte 211/3′ zusammen mit einem vorzugsweise offenen 32′-Register ein akustisches 64′-Register oder unterstützt ein vorhandenes 64′-Register.
Quinten sind auch in den meisten gemischten Stimmen enthalten (Mixtur, Scharff, Zimbel, Sesquialter, Tertian, Kornett).
Der dritte Teilton, also 22/3′ bei 8′-Basis, gibt eine etwas hohle Färbung des Klanges, er betont zugleich den Grundton, da er auf keinen anderen Ton (beispielsweise 4′) bezogen werden kann. Die Kombination aus Gedackt 8′ und Nasat 22/3′ ergibt einen Klang, der dem einer Quintadena 8′ ähnelt. Der 6. Teilton, also 11/3′ bei 8′-Basis, dagegen hellt den Klang auf und betont leicht die Oktave. Von allen Aliquotregistern bewirkt die Quinte die schwächste Klangfärbung.
Bei der Quinte gibt es eine Besonderheit. Bei gleichstufiger Stimmung weicht die gleichstufige Quinte von der reinen Quinte nur um −2 Cent ab. Daher werden Quinten nicht immer als eigene Pfeifenreihe gebaut, sondern auch im Extensionsverfahren aus Oktavpfeifenreihen gewonnen. Dies wird vor allem in den tiefen Lagen (211/3′, 102/3′) angewendet. Insbesondere die Quinte 211/3′ wird häufig auf diese Weise realisiert. Die bisher einzige bekannte über den gesamten Pedalumfang verfügbare Quinte 422/3′ in der Orgel der Atlantic City Convention Hall in Atlantic-City (USA) ist eine Extension aus dem vorhandenen 64′-Register. In der Cadet Chapel in West Point (USA) finden sich zwei Quinten 422/3′, die aber aus vorhandenen 32′-Registern gewonnen werden und daher erst ab Pedaltaste F klingen.
Terz
Die Terz (Tertia, Tierce) ist ein meist offenes, weit mensuriertes Labialregister, das den 5. Teilton erklingen lässt. Sie hat daher Fünftelfußmaß.
Am häufigsten ist die Terz 13/5′, in großen Orgeln steht im Hauptwerk oft auch eine Terz 31/5′ (frz.: Grosse Tierce). Die Terz wird normalerweise für Soloregistrierungen verwendet. Tiefere Lagen als 31/5′ stehen sehr selten im Pedal, sind dann normalerweise mit gedeckten Labialpfeifen ausgeführt und dienen zur Unterstützung eines 32′- oder 64′-Registers oder Bildung eines akustischen 32′- oder 64′-Registers mit Hilfe des Residualtons. Die Terz ist auch Bestandteil diverser gemischter Stimmen (Kornett, Sesquialter, Terzzimbel). Die Klangfärbung durch die Terz ist wesentlich stärker als die durch die Quinte aber schwächer als die durch die Septime.
Die Terz allein mischt sich meist nicht ausreichend mit dem Grundregister. Vermittelt wird durch das Zuziehen einer Quinte und oft auch ein oder zwei Oktaven, also z. B. 8′ + 4′ + 22/3′ + 13/5′. Eine Besonderheit ist die Registrierung ohne 8′-Grundregister, also 4′ + 22/3′ + 2′ + 13/5′. Der 8′ entsteht dabei als Residualton. Diese Registrierung eignet sich vor allem für schnelle Basssoli, da die mitunter etwas träge Ansprache eines 8′ im Bassbereich umgangen wird.
Septime
Die Septime (Sept) ist ein meist offenes, weit mensuriertes Labialregister, das den 7. Teilton erklingen lässt. Sie hat daher Siebtelfußmaß.
Am häufigsten ist die Septime 11/7′, in großen Orgeln steht im Hauptwerk gelegentlich auch eine Septime 22/7′. Die Septime wird normalerweise für Soloregistrierungen verwendet. Tiefere Lagen als 22/7′ stehen sehr selten im Pedal, sind dann normalerweise mit gedeckten Labialpfeifen ausgeführt und dienen zur Unterstützung eines 32′- oder 64′-Registers oder Bildung eines akustischen 32′- oder 64′-Registers mit Hilfe des Residualtons. Die Septime ist auch Bestandteil diverser gemischter Stimmen (Septimenkornett, Septzimbel, Hölzern Gelächter).
Die Septime allein mischt sich meist nicht ausreichend mit dem Grundregister. Vermittelt wird durch das Zuziehen einer Quinte und ein oder zwei Oktaven, also z. B. 8′ + 4′ + 22/3′ + 11/7′, oder es wird auch noch eine Terz zugezogen. Die Septime erfordert wegen ihrer starken Klangfärbung einen ausreichend kräftigen „Unterbau“ mit Grundregistern und tieferen Aliquoten, um ein Auseinanderfallen des Gesamtklangs zu verhindern.
None
Die None ist ein meist offenes, weit mensuriertes Labialregister, das den 9. Teilton erklingen lässt. Sie hat daher Neuntelfußmaß.
Am häufigsten ist die None 8/9′, in großen Orgeln steht im Hauptwerk gelegentlich auch eine None 17/9′. Die None wird normalerweise für Soloregistrierungen verwendet. Tiefere Lagen als 17/9′ stehen sehr selten im Pedal, sind dann normalerweise mit gedeckten Labialpfeifen ausgeführt und dienen zur Unterstützung eines 32′- oder 64′-Registers oder Bildung eines akustischen 32′- oder 64′-Registers mit Hilfe des Residualtons. Die None ist auch Bestandteil diverser gemischter Stimmen (Nonenzimbel, Hölzern Gelächter).
Die None allein mischt sich meist nicht ausreichend mit dem Grundregister. Vermittelt wird durch das Zuziehen einer Quinte und ein oder zwei Oktaven, also z. B. 8′ + 4′ + 11/3′ + 8/9′, oder es werden auch noch eine Terz und eine Septime zugezogen. Bei Registrierungen mit None ist die Gefahr des Auseinanderfallens des Gesamgklangs recht groß, weshalb die Lücke zwischen None und dem nächst tieferen Register im Gesamtklang nicht zu groß sein sollte. Die Klangfärbung durch die None ist schwächer als die Klangfärbung durch die Terz oder die Septime. Dies liegt unter Anderem daran, dass die None nicht nur ein harmonischer Oberton zum Grundregister (9. Teilton, z. B. 8/9′ zu 8′), sondern auch zur Quinte (3. Teilton, z. B. 8/9′ zu 8/3′ = 22/3′) ist.
Höhere Partialtöne
Zur 16′-Basis und zur 8′-Basis kommen vereinzelt höhere Aliquoten als Einzelregister vor, so die Undezime im Elftelfußmaß (zu 8′: 8/11′; zu 16′: 15/11′), die Tredezime im Dreizehntelfußmaß (zu 8′: 8/13′; zu 16′: 13/13′) und die Quintdezime oder reine große Septime im Fünfzehntelfußmaß (zu 8′: 8/15′; zu 16′: 11/15′). Beim 15. Teilton kommt ein ähnlicher Effekt wie bei der None zum Tragen, denn die reine große Septime ist nicht nur ein harmonischer Oberton zum Grundregister (15. Teilton, z. B. 8/15′ zu 8′), sondern auch zur Terz (3. Teilton, z. B. 8/15′ zu 8/5′ = 13/5′). Dieser Effekt wird in dem seltenen Register Terzsept 2fach 13/5′ + 8/15′ genutzt. Die kleine Sekunde im Siebzehntelfußmaß gibt es nur in gemischten Stimmen. Auch die kleine Terz oder reine Mollterz im Neunzehntelfußmaß gibt es als Einzelregister als 16/19′ zur 16′-Basis. Vereinzelt tauchen in gemischten Stimmen sogar noch höhere Aliquoten auf.
Auch die übrigen hier erwähnten Aliquoten kommen größten Teils in gemischten Stimmen (Hölzern Gelächter, Stabspiel, Unruh, Obertöne) vor.
Höhere Aliquoten erzeugen recht eigentümliche Klangfärbungen, die in hoher Lage in ein Rauschen übergehen können. Zudem besteht bei höheren Aliquoten zum 8′ das Problem, dass diese in der höchsten Lage die Hörbarkeitsgrenze überschreiten würden. Für dieses Problem gibt es drei Lösungen. Man lässt diese Aliquoten bei Erreichen der festgelegten Tongrenze einfach wegfallen. Bei Erreichen der Tongrenze werden sie in gemischten Stimmen durch tiefere Aliquoten ersetzt oder es wird eine Oktavrepetition durchgeführt. Letzteres impliziert dann jedoch ab dem Repetitionspunkt eine 16′-Basis, was für den Gesamtklang problematisch sein kann.
Gemischte Aliquotregister
Zu den gemischten Aliquotregistern gehören die Register Kornett, Sesquialter und Tertian sowie seltenere Register wie Hölzern Gelächter, Glockenton oder Faberton. Die Mixturen gehören nicht zu den Aliquotregistern, selbst wenn sie eine Terz oder gar eine Septime enthalten.
Siehe auch: Gemischte Stimme
Unharmonische Aliquotregister
Mollterz
Von der Mollterz gibt es zwei Varianten. Es kann sich dabei um die harmonische (reine) kleine Terz, die den 19. Partialton erklingen lässt, handeln (siehe „Höhere Partialtöne“). Die unharmonische Mollterz ist kein harmonischer Oberton zu den Grundstimmen (Oktaven). Das Frequenzverhältnis dieser Mollterz zur Quinte ist 5:6. Diese Mollterz wird z. B. mit 12/3′ oder 31/3′ gekennzeichnet. Die unharmonische Mollterz ist meist Bestandteil gemischter Stimmen.
Quartsextzimbel
Hierbei handelt es sich um eine spezielle Bauweise der Zimbel. So wird bei der auch als „Modell Cappel“ bezeichneten Bauweise wie folgt verfahren: Auf jedem C und jedem F erfolgen die Repetitionen. Auf jedem F erklingen die Töne f4, a4 und c5, was einem Durakkord in Grundstellung entspricht. Da die drei Chöre rein intoniert sind, sind sie harmonische Obertöne zu den Grundstimmen, wie es auch bei einer Terzzimbel üblich ist. Der Durakkord in Grundstellung erklingt auf jedem der Töne F bis H. Auf jedem C erklingen wieder die drei Töne f4, a4 und c5, was einem Durakkord in Quartsextstellung entspricht, wobei die Töne f4 und a4 keine harmonischen Obertöne zu den Grundstimmen sind. Der Durakkord in Quartsextstellung erklingt auf jedem der Töne C bis E.
Cymbelki
Dieses Register findet sich gelegentlich in osteuropäischen Orgeln. Es enthält 6 bis 12 Chöre, die repetierend in der fünften und sechsten Oktave klingen, wobei die einzelnen Chöre meist keine harmonischen Obertöne zu den Grundstimmen bilden. Der Klangeindruck ist eher ein rauschendes Geräusch als ein Ton.
Geschichtliches
Ob die Orgeln der Antike, die teilweise über Register verfügten, auch Aliquotregister enthielten, ist nicht bekannt, dürfte aber unwahrscheinlich sein. Allenfalls eine Quinte wäre denkbar. Mit der Wiedereinführung von Orgelregistern (Stimmscheidung) im ausgehenden Mittelalter tauchten zunächst Quinten auf, die aber streng genommen noch keine Aliquotregister waren, sondern zum Labialplenum gezogen wurden. In den Orgeln der Renaissance tauchten die ersten echten Aliquoten, weit mensurierte Quinten und nun auch die Terz auf. Für lange Zeit war mit der Terz die Grenze erreicht. Im 18. Jahrhundert gab es erste Versuche mit der Septime, durchsetzen konnte sie sich aber erst im 20. Jahrhundert. Die None kam erst im 20. Jahrhundert in Gebrauch. In modernen Großorgeln sind teilweise auch noch höhere Aliquoten disponiert.
Siehe auch
Weblinks
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