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Als Triebfahrzeug, bezeichnet man ein angetriebenes Eisenbahnfahrzeug, das entweder alleine oder mit weiteren Triebfahrzeugen gekuppelt fährt oder nicht angetriebene Fahrzeuge befördern kann. Eine Gesamtheit von Fahrzeugen, die als Verband gekuppelt fahren werden als Zug bezeichnet.
Umgangssprachlich wird das Triebfahrzeug oft als Lokomotive bezeichnet. Die Lokomotive ist aber nur eine bestimmte Form eines Triebfahrzeugs. In der Regel werden Triebfahrzeuge in drei Kategorien unterteilt, die weitere Unterkategorien kennen:
- Lokomotiven; das sind angetriebene Fahrzeuge, die weder Güter noch Passagiere aufnehmen können. Heute die wichtigsten Gattungen sind Elektrolokomotiven, die den Strom aus der Fahrleitung beziehen und Diesellokomotiven, welche den Kraftstoff mitführen müssen, aber dadurch autonom sind. Daneben gibt und gab es Dampflokomotiven, Dampfspeicherlokomotiven, Benzollokomotiven, Benzinlokomotiven, Gasturbinenlokomotiven, Pressluftlokomotiven, Natronlokomotiven und eine Gyrolokomotive (Schwungradspeicherlok).
- Triebwagen; dies sind angetriebene Fahrzeuge, die selbst Reisende, Reisegepäck und Güter aufnehmen können. Eine betrieblich fest gekuppelte Einheit aus mehreren Fahrzeugen bezeichnet man auch als Triebzug.
- Selbstfahrende Spezialfahrzeuge, in Deutschland als Nebenfahrzeuge mit Kraftantrieb, in der Schweiz als selbstfahrende Dienstwagen und Baumaschinen bezeichnet; dazu gehören Baufahrzeuge, wie Draisinen, Kraftrottenwagen, Gleisbaumaschinen, Turmtriebwagen für Oberleitungsarbeiten, Gleismessfahrzeuge und selbstfahrende Zweiwegefahrzeuge.
Im Straßenverkehr nennt man das angetriebene Fahrzeug eines Lastzuges Zugfahrzeug oder auch "Motorwagen".
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