- Tingsrätt
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Das Tingsrätt ist in Schweden die unterste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Straf- und Zivilsachen. Es ist insoweit vergleichbar mit einem deutschen Amts- oder Landgericht. Nächsthöhere Instanz ist das Hovrätt, letzte Instanz der Högsta domstolen. Die Tingsrätter wurden 1971 einheitlich in ganz Schweden eingerichtet. Zuvor bestanden in den größeren Städten ein rådhusrätt und andernorts ein häradsrätt. Die Anzahl der Tingrätter sank von zunächst 100 auf derzeit (2009) 53.
Siehe auch
- Tingrett, die unterste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Norwegen.
Kategorie:- Gericht (Schweden)
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