- Titularabt
-
Titularabt wird ein Abt genannt, der nicht Vorsteher eines Klosters ist, sondern vielmehr auf den Titel einer nicht mehr existenten Abtei benediziert ist. Es ist somit eine Analogie zum Titularbischof gegeben.
Ein Titularabt hat in der katholischen Kirche also die Würde eines Abtes, einschließlich des Rechts auf den Gebrauch der Pontifikalien unter bestimmten Umständen, hat jedoch keine Befugnis über einen Konvent. Der Titel ist eine rein ehrenhalber verliehene Auszeichnung an verdiente Mitglieder der sogenannten Prälatenorden, die in Leitungsfunktionen tätig sind.
In der Gegenwart wird diese Auszeichnung, die immer durch den Heiligen Stuhl erfolgt, nur noch sehr selten gewährt. Aus historischen Gründen etwa trägt der Generalabt des Zisterzienserordens strengerer Observanz noch den Titel Erzabt von Cîteaux.
Siehe auch
Wikimedia Foundation.