- Titularnation
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Als Titularnation eines Staates wird eine Nation bezeichnet, von deren Namen sich die Bezeichnung des Staates und seiner Staatsbürger ableitet.
So sind z. B. Spanier und Franzosen ebenso wie Letten und Kasachen eigenständige Völker und Titularnationen zugleich. In einigen autonomen Gebieten und Republiken Russlands (und Chinas) sind die jeweiligen Titularnationen nicht die Mehrheitsbevölkerung, faktisch wird die namensgebende Minderheit trotz Autonomie von einer russischen Mehrheit (bzw. der Titularnation der übergeordneten Russischen Föderation) assimiliert.
Nationalitätenkonflikte hat es immer wieder gegeben, wenn Staatsvolk (Staatsbürger) und Titularnation gleichgesetzt wurden, die nicht namensgebenden, seit jeher aber auf einem Territorium ansässigen Minderheiten nicht als solche anerkannt werden und zur Assimilation gezwungen werden sollen, so z. B. in Zwischeneuropa zwischen den beiden Weltkriegen, aber auch in Spanien (zur Zeit Francos), in Rumänien und Bulgarien während des Kalten Krieges, in Griechenland, in der Türkei, China, Vietnam, Georgien und einigen afrikanischen Staaten mit kolonialem Teilungs- und Grenzziehungserbe.
Literatur
- Detlev Wahl: Lexikon der Völker Europas und des Kaukasus. 1. Auflage. Meridian-Verlag, Rostock 1999, ISBN 978-3934121003.
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