- Tonnlägig
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Als tonnlägig werden Grubenbaue, zum Beispiel Schächte im Bergbau bezeichnet, die nicht seiger, also senkrecht verlaufen, sondern schräg.[1] Die Bezeichnung tonnläg wird abgeleitet von Tonnlege. Die Tonnlege ist die Fläche, auf der ein Kübel noch aufliegt, wenn er auf Rädern im Schacht gezogen wird. Man spricht von tonnlägig, wenn die Neigung des Schachtes zur Waagerechten zwischen 50 Gon und 84 Gon liegt,[2] dieses entspricht 45° bis 76,6°. Das Gebirge, auf dem die Fördertonnen auflagen, wurde als Liegendes, die gegenüberliegende Seite als Hangendes bezeichnet.
Tonnlägige Schächte folgen dem Einfallen der Mineraliengänge (Ganglagerstätte). Diese Führung der Schächte war in früheren Jahrhunderten üblich, da man auf diese Weise lange Querschläge vermied. Darüber hinaus konnte man gleich beim Abteufen Erz abbauen und somit Erlöse erwirtschaften.
Literatur
- Ernst-Ulrich Reuther: Einführung in den Bergbau. 1. Auflage, Verlag Glückauf GmbH, Essen 1982, ISBN 3-7739-0390-1
Einzelnachweise
- ↑ Wilhelm Hermann, Gertrude Hermann: Die alten Zechen an der Ruhr. 4. Auflage, Verlag Karl Robert Langewiesche, Nachfolger Hans Köster KG, Königstein i. Taunus 1994, ISBN 3-7845-6992-7.
- ↑ Walter Bischoff, Heinz Bramann, Westfälische Berggewerkschaftskasse Bochum: Das kleine Bergbaulexikon. 7. Auflage, Verlag Glückauf GmbH, Essen 1988, ISBN 3-7739-0501-7
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