- Transithandel
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Unter Transithandel versteht man Außenhandel, bei dem ein Händler in einem Drittstaat zwischen einem in- und einem ausländischen Wirtschaftssubjekt vermittelt. In keinem Falle dürfen dabei die betreffenden Waren im Lande des Transithändlers zollamtlich in den freien Inlandsverkehr abgefertigt werden. Es gibt verschiedene Formen von Transithandel:
Inhaltsverzeichnis
gebrochener/ungebrochener Transit
ungebrochener Transithandel (Streckengeschäft)
- klassischer Transithandel
- wenn die Ware direkt vom Exporteur an den Importeur geliefert wird
- Exporteur in Land A liefert direkt an Importeur in Land C
- keinerlei Umschlag im Inland
- keine Manipulation, Be- oder Verarbeitung der Ware
gebrochener Transithandel (Lagergeschäft)
- Exporteur in Land A transportiert Gut zum Händler in Land B und der transportiert es zum Importeur ins Land C. Vorteil für den Händler: Er kann es umetikettieren, etc. und der Importeur wird von x nichts erfahren; sprich er behält das Herrschaftswissen
- Es erfolgt ein Zwischenlagerung (Umschlag) der Transitware in einem Freihafen des Landes, in dem der Transithändler seinen Sitz hat. Dieses Transitgeschäft bezeichnet man als "statistische Durchfuhr", weil sie im Land des Transithändlers statistisch erfasst wird.
- Der Transithändler nimmt die Ware in einem Freihafen oder in seinem privaten Zollfreilager zur Lagerung auf und bearbeitet (reinigt, sortiert, montiert oder mischt) sie dort. Anschließend führt er die bearbeitete Ware direkt von dort nach anderen Ländern aus ("Reexport"). Erfolgt dabei eine Durchfuhr durch ein Land unter Zollverschluss, spricht man auch von "Ausfuhrtransit".
aktiver/passiver Transit
Aktiver Transit
- Händler im Inland
- Importeur & Exporteur im Ausland
Passiver Transit
- Händler im Ausland
- Importeur oder Exporteur im Inland
Tendenz zum Transithandel
- ausländischer Kunde fragt Ware nach, die schneller und kostengünstiger aus Drittländern beschafft werden kann
- nachgefragte Ware wird im Inland nicht hergestellt
- Kompensationsgeschäft, falls auf dem Inlandsmarkt keine Absatzmöglichkeit besteht
- bezogene Warenmenge übersteigt die Aufnahmefähigkeit des Inlandsmarktes
- Direktkauf ist wegen Handelsbeschränkungen nicht möglich
- Global Sourcing[1] als Umsatzsicherung
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ internationale Beschaffungspolitik
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