Triebfahrzeugführende

Triebfahrzeugführende

Triebfahrzeugführende ist der in der Schweizer Gesetzessprache verwendete Begriff für Lokführer sowie andere Personen, die direkt oder indirekt (z. B. als Rangierleiter an der Spitze eines Zuges) ein Triebfahrzeug führen.

Seit der Bahnreform (1. Januar 1999) werden Triebfahrzeugführende durch das Bundesamt für Verkehr geprüft und zugelassen. Sie erhalten dafür einen Ausweis, den sie bei der Ausübung ihrer Tätigkeit mitführen müssen.

Bis dahin waren Ausbildung und Prüfung der Lokführer, Wagenführer, Rangierlokführer, Tramführer Sache der Eisenbahnunternehmen selbst. Für Fahrten auf den Strecken anderer Unternehmen mussten dann oft zusätzliche Prüfungen abgelegt werden.

Seit 2002 wird die Ausbildung der Triebfahrzeugführenden durch die Firma Login Berufsbildung, eine gemeinsamen Ausbildungsorganisation vieler Unternehmen des öffentlichen Verkehrs, durchgeführt.

Bei den Schweizerischen Bundesbahnen erhalten die Lokführer umgerechnet bis zu etwa 70.000 Euro pro Jahr, zuzüglich Wochenend- und Nachtzuschläge, bei einer Wochenarbeitszeit von 41 Stunden und 26 Urlaubstagen pro Jahr.[1]

Einzelnachweise

  1. Aus für die Holzherdzulage. In: Handelsblatt vom 17. Juli 2007

Siehe auch

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