Triebfahrzeug

Triebfahrzeug

Als Triebfahrzeug bezeichnet man ein angetriebenes Eisenbahnfahrzeug, das zur Zugförderung dient. Unerheblich ist, ob es dabei nur sich selbst oder auch andere Fahrzeuge befördert.

Umgangssprachlich wird ein Triebfahrzeug oft als Lokomotive bezeichnet. Die Lokomotive ist aber nur eine bestimmte Form eines Triebfahrzeugs. In der Regel werden Triebfahrzeuge in drei Kategorien unterteilt, die weitere Unterkategorien kennen:

  • Lokomotiven; das sind angetriebene Fahrzeuge, die weder Güter noch Passagiere aufnehmen können. Heutige Fahrzeuge werden zum allergrößten Teil entweder elektrisch mit externer Stromzuführung oder mittels eines Verbrennungsmotors (Diesel, früher auch Benzol und Benzin) angetrieben; Dampflokomotiven wurden früher und in geringen Teilen auch heute noch eingesetzt. Darüber hinaus existieren weitere Sonderformen, wie etwa Pressluftlokomotiven, Natronlokomotiven, Gasturbinenlokomotiven und eine Gyrolokomotive (Schwungradspeicherlok). Eine Sonderform der Lokomotive ist der Triebkopf, eine Lokomotive die fester Bestandteil eines Triebzuges ist.
  • Triebwagen; dies sind angetriebene Fahrzeuge, die selbst Reisende, Reisegepäck und Güter aufnehmen können. Der Antrieb kann dabei analog zu den Lokomotiven verschiedener Art sein. Eine betrieblich fest gekuppelte oder gelenkig verbundene Einheit aus mehreren Fahrzeugen oder Kastenelementen bezeichnet man als Triebzug. Dazu gehören sowohl Kombinationen aus Triebköpfen (siehe oben) und nicht angetriebenen Zwischenwagen (z. B. ICE 1) wie auch Züge mit verteilten Antrieben (z. B. ICE 3).
  • Selbstfahrende Spezialfahrzeuge für bahnbetriebliche Aufgaben können unter die Kategorie Triebfahrzeug fallen, müssen aber nicht. Dies hängt stark von der Bauart und Verwendungszweck sowie von der Bahnverwaltung ab. In Deutschland zählen diese allerdings nicht als Triebfahrzeuge sondern als Nebenfahrzeuge mit Kraftantrieb. In der Schweiz werden sie als selbstfahrende Dienstwagen und Baumaschinen bezeichnet[1]. Dazu gehören Baufahrzeuge, wie Draisinen, Kraftrottenwagen, Gleisbaumaschinen, Turmtriebwagen für Oberleitungsarbeiten, Gleis- und Tunnelmessfahrzeuge sowie selbstfahrende Zweiwegefahrzeuge.

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Triebfahrzeug – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
  1. Laut Ziffer 3.2 «Erklärung der Begriffe» der Schweizerischen Fahrdienstvorschriften, R 300.1 gehören auch «selbstfahrende Fahrzeuge wie Gleisbaumaschine, Fahrzeug Schiene/Strasse» zu den Triebfahrzeugen. Siehe FDV R 300.1 - .15 (gültig ab 1. Juli 2010)

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Synonyme:

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  • Triebfahrzeug — Lokomotive; Bahn; Lok; Zug; Eisenbahn * * * Triebfahrzeug,   Schienenfahrzeug mit eigenem Antrieb, das antriebslose Wagen ziehen kann; ausgeführt als Lokomotive oder Triebwagen. * * * Trieb|fahr|zeug, das: vgl. ↑Triebwagen …   Universal-Lexikon

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