Triebfahrzeugbegleiter

Triebfahrzeugbegleiter

Ein Triebfahrzeugbegleiter, früher Beimann genannt, ist ein Mitarbeiter eines Eisenbahnunternehmens, der zusätzlich zum Triebfahrzeugführer auf dem Führerstand eines Triebfahrzeuges mitfahren muss. Mit der Ablöse der Dampflokomotive durch die Elektrische und Dieseltraktion wurden für diesen Dienst ehemalige Dampflokheizer herangezogen.

In Deutschland bedient der Triebfahrzeugführer das Triebfahrzeug in der Regel allein ohne Triebfahrzeugbegleiter. Voraussetzung dafür ist das Vorhandensein einer wirksamen Sicherheitsfahrschaltung (Sifa), einer Fahr- und Stillstandsüberwachungseinrichtung oder einer anderen Einrichtung zum selbsttätigen Anhalten des Fahrzeuges. Diese Einrichtungen überwachen kontinuierlich die Arbeitsfähigkeit des Triebfahrzeugführers und lösen eine Zwangsbremsung aus, wenn dieser nicht mehr aktiv mitwirkt.

Auf dem Triebfahrzeug an der Spitze eines Zuges muss ein Triebfahrzeugbegleiter mitfahren, wenn

  • keine Einrichtung der genannten Art vorhanden ist oder
  • der Zug mit einer Geschwindigkeit von mehr als 140 km/h ohne Zugbeeinflussung fährt. Diese Einrichtung bringt den Zug selbsttätig zum Halten, wenn er bei einer im Buchfahrplan vorgeschriebenen Herabsetzung der Geschwindigkeit nicht rechtzeitig abgebremst wird.

Ein Triebfahrzeugbegleiter muss bei Zügen, die bis zu 140 km/h fahren, nicht besonders ausgebildet sein; er muss aber den Zug zum Halten bringen können. Bei Zügen über 140 km/h muss er eine besondere Ausbildung haben.


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