- Trittschalldämmung
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Die Trittschalldämmung ist die Schalldämmung von Trittschall. Trittschall entsteht beim Begehen von Fußböden und Treppen, aber auch beispielsweise beim Stühlerücken oder beim Hüpfen auf Böden. Die Anforderungen an die Trittschalldämmung werden in Deutschland durch die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ geregelt.
Zur Trittschalldämmung werden im Fußbodenbereich sogenannte „schwimmende Estriche“ eingesetzt. Im Massivbau werden diese meist mit einer Schicht Mineralwolle oder Polystyrol-Hartschaum (es kommen aber auch natürliche Werkstoffe wie Holzfaserplatten oder Kork zum Einsatz) und darüber Zementestrich ausgeführt. Bei Holzbauweise ist im Deckenbereich eine Sandschüttung eingebracht damit die Decke eine hohe flächenbezogene Masse aufweist. Falls dies nicht ausreicht, werden zusätzlich noch schwere Gehwegplatten aufgebracht. Der Fußbodenaufbau ist dann als Trockenestrich ausgeführt, das heißt: eine dünne Schicht Mineralwolle (etwa 10 mm) und Platten für Trockenestrich. Eine weitere schalltechnische Verbesserung wird durch eine zusätzlich abgehängte Unterdecke erreicht.
Bei der Einhaltung der Anforderungen der Trittschalldämmung werden Teppichböden oder Laminatböden mit Trittschalldämmplatten nicht angerechnet, da diese Beläge austauschbar sind. Zudem können weder Teppich- noch Laminatböden mit Trittschalldämmplatten die schalldämmende Wirkung von schwimmendem Estrich ersetzen.
Im Bereich der Treppe gibt es verschiedene Möglichkeiten die geforderte Trittschalldämmung zu erreichen. Oft wird der komplette Treppenlauf, teilweise auch das Podest, komplett vom restlichen Bauwerk entkoppelt. Dazu werden geprüfte Entkopplungsplatten eingesetzt.
Die wichtigsten Untersuchungen der letzten Jahre zu Themen des Trittschallschutzes beruhen meist auf Untersuchungen des Bauphysikers Karl Gösele.
Trittschalldämmung im Mietrecht
Ein Mieter kann ohne besondere vertragliche Regelung nicht erwarten, dass seine Wohnung einen Schallschutz aufweist, der über die Einhaltung der zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Vorschriften hinausgeht[1][2]. Bei Umbau- oder Ausbaumaßnahmen muss sich der Vermieter allerdings an aktuelle Lärmschutzvorschriften halten[3].
Einzelnachweise
- ↑ BGH zu den Voraussetzungen einer Mietminderung bei Problemen mit dem Schallschutz – BGH, Urteil vom 7. Juli 2010, VIII ZR 85/09, kostenlose-urteile.de
- ↑ Trittschallschutz in Altbau-Mietwohnung muss nur DIN-Normen zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes genügen – BGH, Urteil vom 17. Juni 2009, VIII ZR 131/08, kostenlose-urteile.de
- ↑ BGH zum Trittschallschutz im Altbau – BGH, Urteil vom 6. Oktober 2004, VIII ZR 355/03, kostenlose-urteile.de
Kategorien:- Boden (Bauteil)
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