- Schallabschirmung
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Schalldämmung bezeichnet die Behinderung der Schallausbreitung von Luftschall oder Körperschall durch Schallreflexion des sich ausbreitenden Schalls an einzelnen Unstetigkeitsstellen. Die Reflexion wird angegeben als Schallreflexionsfaktor r oder als Schallreflexionsgrad σ.
Der Schallreflexionsfaktor r ist gegeben durch den Quotienten aus dem Schalldruck einer reflektierten Schallwelle und dem Schalldruck der einfallenden Welle. Der Reflexionsgrad entspricht dem Quadrat des Reflexionsfaktors. Je größer der Reflexionsfaktor, desto stärker ist die schalldämmende Wirkung. Dies wird in der Praxis durch einen möglichst großen Impedanzsprung an der reflektierenden Grenzfläche erreicht.
Die Schalldämmung ist eine Maßnahme zur akustischen Trennung von Räumen, z. B. bei Fernseh- oder Tonstudios, gegen nicht erwünschten Schall von Nachbarräumen oder von draußen. Ein Beispiel wäre eine schalldämmende Übungskabine für Musiker, bei der durch Trennflächen der Schalldurchgang verhindert wird. Dieses hat nichts mit der benötigten akustischen Schalldämpfung im Raum zu tun.
Die Grundlage der Bauakustik bildet die Schalldämmung (wie viel Schall in den Nachbarraum gelangt), die durch das Schalldämmmaß R in dB gekennzeichnet wird. Eine typische Thematik der Bauakustik ist die Trittschalldämmung. Trittschall entsteht ursächlich durch Körperschall (Schritte, Fußtritte, Klopfen), der seinerseits Wände oder Decken zur Abstrahlung von Luftschall anregt. Eine wirksame Trittschalldämmung kann durch körperschalldämmende („schwimmender Estrich“) oder durch luftschalldämmende Maßnahmen (abgehängte Unterdecken) herbeigeführt werden. Dagegen ist die Schalldämpfung oder die Schallabsorption (wie viel Schallenergie in Wärme umgewandelt wird) eine typische Fragestellung der Raumakustik.
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