- Trugschluss der Akzidenz
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Der Trugschluss der Akzidenz bezeichnet einen materialien Trugschluss von einer allgemeinen Aussage auf eine besondere, bei dem jedoch nicht beachtet wird, dass der der besonderen Aussage entsprechende Sachverhalt wegen irgendeines akzidentiellen (d. h. zufälligen, unwesentlichen) Nebenumstandes nicht zugleich auch unter die allgemeine Aussage fällt.
Beispiel: Wer einen anderen Menschen verletzt, begeht ein Strafdelikt. Folglich begeht ein Arzt, der einen Menschen operiert, ein Strafdelikt. In diesem Beispiel wird nicht beachtet, dass die Absicht des Arztes, zu heilen, und seine Qualifikation einen Nebenumstand darstellen, der dazu hinreichend ist, dass die Handlung des Arztes, die Verletzung des menschlichen Körpers durch das Operieren, nicht unter die allgemeine Aussage fällt.
Der umgekehrte Trugschluss der Akzidenz führt von einer besonderen Aussage fälschlicherweise zu einer allgemeinen, was lateinisch mit a dicto secundum quid ad dictum simpliciter bezeichnet wird, d.h., von einer Behauptung unter den Nebenbedingungen zu einer Behauptung schlechthin, ohne Bedingung.
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