Barrikadenkampf

Barrikadenkampf
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Straßenschlacht in Rostock
Auseinandersetzung zwischen der Polizei und Demonstranten in Belize
US-Marines trainieren den Einsatz gegen Demonstranten
Anti-Aufruhreinheiten der deutschen Polizei stürmen mit Tonfa vor

Als Straßenschlacht bezeichnet man einen unter freiem Himmel durch physische Gewalt unbewaffnet oder mit nichtmilitärischen Waffen ausgetragenen Konflikt mehrerer Gruppen von Personen meist unterschiedlicher Gesinnung. Kommt militärische Bewaffnung zur Anwendung, spricht man eher von Kampfhandlungen.

Im Gegensatz zur Straßenschlacht, die vornehmlich aus Auseinandersetzungen zwischen Personen bestehen, bezeichnen Krawalle und Ausschreitungen auch Plünderungen und Sachbeschädigungen, die häufig mit Brandstiftung einhergehen.

Als Straßenschlachten werden Konflikte zwischen gesellschaftlichen Gruppen, zum Beispiel zwischen politischen, religiösen oder ethnischen Gruppen oder Angehörigen von Subkulturen, untereinander oder mit Polizeieinheiten ausgetragen, aber auch am Rande von Sportereignissen kann es zu Straßenschlachten kommen. In Deutschland sind, wenn es zu einer Straßenschlacht kommt, in erster Linie Demonstranten oder Fußballhooligans und Polizeieinheiten beteiligt.

Inhaltsverzeichnis

Gründe

Straßenschlachten können sowohl geplant wie auch unerwartet ausbrechen. Der Auseinandersetzung geht in der Regel eine Situation der Spannung voraus. Die Eskalation kann spontan, nach einer Provokation der Gegenseite, durch den Einsatz von Agents Provocateurs oder auch planmäßig erfolgen.

Häufig bekämpfen sich rivalisierende Gruppen aufgrund politischer, sozialer, religiöser oder ethnischer Motive. Manchmal arten auch friedlich begonnene Demonstrationen in Straßenschlachten aus, da gegnerische Gruppen versuchen, die Demonstration zu stören.

Beispiele

Straßenkampf vor dem Sitz des preußischen Ministerpräsidenten Rudolf von Auerswald (Berlin 1848, zeitgenössische Darstellung)

Im Zuge von Revolutionen, Aufständen und Revolten, wie etwa der Märzrevolution kam es immer wieder zu Barrikadenkämpfen. Schwere Straßenschlachten fanden zwischen Anhängern der Kommunisten und Nationalsozialisten in der Weimarer Republik statt, z. B. in Gotha. In dieser Zeit gab es keine effektiven Polizeikräfte, und die Krawalle wurden offen ausgetragen und führten zu einem Ausgang mit verschobenen Kräfteverhältnissen. Es gab Sieger und Verlierer.

In den 1970er Jahren kam es infolge der Studentenrevolte zu Straßenschlachten, in denen die Polizeikräfte zunehmend spezialisierter ausgerüstet wurden. In den 1980er Jahren waren neben der Hausbesetzer-Szene der Widerstand meist ökologisch oder friedenspolitisch motiviert (Startbahn West, Atomkraftgegner).

Seit den 1990er Jahren gibt es zunehmend globalisierungskritische und rechtsextremistische Demonstrationen und Gegendemonstrationen der Antifa, die zum Teil in Gewalt enden. Weitere Beispiele sind Rassenunruhen wie die Unruhen in Los Angeles 1992 oder religiöse Auseinandersetzungen sowie die Niederschlagung von Demokratiebewegungen in Diktaturen. Die wütende und aggressive Menschenmenge wird auch als Mob bezeichnet.

Ein Beispiel dafür sind die am 1. Mai in Berlin-Kreuzberg alljährlich stattfindenden Straßenschlachten zwischen der Polizei und Autonomen. Als Besonderheit der Ausschreitungen in Kreuzberg ist die „Wasserschlacht“ 2005 zu nennen. Ein weiteres Beispiele sind die Chaostage in Hannover, sowie die Straßenschlachten auf Grund ungelöster politischer, sozialer und religiöser Konflikte in Nordirland und den Palästinensischen Autonomiegebieten. Bei den Straßenschlachten am Rande des G8-Gipfel in Genua 2001 wurde der Globalisierungskritiker Carlo Giuliani durch einen Polizisten erschossen.

Auch die Räumung von Häusern oder Häuserblocks durch die Polizei führt oftmals zu schweren Auseinandersetzungen der Hausbesetzer mit den Ordnungskräften. Als Beispiel einer solchen Hausräumung ist die Räumung der Mainzer Straße zu nennen, die als größte Polizeiaktion im Berlin der Nachkriegszeit gilt.

In Frankreich kam es in fast allen Großstädten – insbesondere in den Vororten von Paris – im Jahr 2005 zu wochenlangen gewalttätigen Ausschreitungen von sozial benachteiligten Jugendlichen (Pariser Krawalle 2005). Ebenfalls 2005 kam es in Belize wegen geplanten Steuererhöhungen zu schweren Ausschreitungen (Unruhen in Belize 2005).

Eine Woche vor Beginn des G8-Gipfel in Heiligendamm 2007 kam es während einer Großdemonstration in Rostock zu schweren Auseinandersetzungen zwischen mehreren tausend linken Autonomen und den anwesenden Polizeikräften. Dabei wurden Autos und Barrikaden in Brand gesetzt, Schaufensterscheiben und der Eingangsbereich einer Sparkassenfiliale zerstört, und weitere Sachbeschädigungen begangen.

Ausrüstung

Ein bewaffneter polnischer Polizist
Deutsche Spezialeinheit für Straßenschlachten mit Pfefferspray und Tonfa, links dahinter Wasserwerfer
Einsatz eines Molotowcocktails gegen Polizeieinheiten
Polizeibeamte werden mit Steinen beworfen

Auf Seiten der Polizei kommen bei Auseinandersetzungen mit Demonstranten in Deutschland vor allem Schlagstöcke, Tonfas, Pfefferspray, Tränengas und Wasserwerfer zum Einsatz. In anderen Ländern setzt die Polizei unter anderem auch Gummigeschosse, Schockgranaten und Schusswaffen ein.

Die Bewaffnung der zivilen Ausschreitungsteilnehmer setzt sich meist aus Stöcken, Steinen, Schleudern, Feuerwerkskörpern und Molotowcocktails zusammen. Auch improvisierte oder selbst gebaute Schusswaffen sollen schon zu der Bewaffnung von Aufständischen gehört haben.

Schutzausrüstung wird von beiden Seiten verwendet. Dazu zählen Schilde, Helme, Gasmasken und anderer Körperschutz. In Deutschland ist es Demonstranten verboten, sich mit Schutzkleidung oder anderer Schutzausrüstung (passive Bewaffnung) gegen die Anwendung unmittelbaren Zwangs durch die Polizei zu schützen. Ebenso ist es verboten, die Feststellung der Identität durch Vermummung zu erschweren (Vermummungsverbot). Sowohl Gegenstände, die den Schutz der Identität als auch solche, die dem Schutz der körperlichen Unversehrtheit dienen, bezeichnet der Gesetzgeber pejorativ als „Schutzwaffen“.

Die Polizei hat in vielen Ländern Spezialeinsatzkommandos für Straßenschlachten, welche gezielte Aktionen aus der Deckung der Bereitschaftspolizisten gegen Gewalttätige und Personen in Gruppen Gewalttätiger ausführen. In Deutschland gibt es für solche Fälle unter anderem die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten der Bereitschaftspolizeien, das Unterstützungskommando USK in Bayern und Kommandos der Bundespolizei. Bei der österreichischen Polizei übernehmen diese Aufgaben die Einsatzeinheiten der Landespolizeikommanden. In anderen Ländern kommen auch paramilitärische und militärische Einheiten zum Einsatz.

Rechtliches

Die aktive Beteiligung an einer Straßenschlacht erfüllt in Deutschland in der Regel bereits als solche den Straftatbestand des Landfriedensbruchs, einer Straftat gegen die öffentliche Ordnung. Individuell gehen damit oft weitere Delikte wie beispielsweise Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung oder Sachbeschädigung einher.

Der Polizei ist es unter den Bedingungen einer Straßenschlacht praktisch unmöglich, sämtliche dabei begangenen Straftaten zu verfolgen. Im Vordergrund steht meist die unmittelbare Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung durch Deeskalation oder gewaltsame Auflösung der Ausschreitungen. Zur Strafverfolgung versucht die Polizei oft, einzelne Personen, die durch besonders gewalttätiges Verhalten auffallen, durch Beobachter oder Videoüberwachung zu ermitteln und entweder vor Ort aus der Masse herauszugreifen oder mittels späterer Fahndungsmaßnahmen zu identifizieren. Während einer Ausschreitung kommen spezielle Beamte der so genannten Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten (BFE bzw. USK in Bayern) zum Einsatz, sowie auch Zivilkräfte, deren gezielte Zugriffe gegen einzelne Randalierer auch abschreckend auf die anderen wirken sollen (in der Praxis aber auch eskalierend wirken können). Um es gar nicht erst zu Ausschreitungen kommen zu lassen, kesselte die Polizei in der Vergangenheit wiederholt den Schwarzen Block der Autonomen oder eine ganze Demonstration ein oder bildet um sie einen so genannten Wanderkessel. Wie das Beispiel des Hamburger Kessels zeigt, der den verantwortlichen Polizeiführern 1986 eine Verwarnung wegen Freiheitsberaubung einbrachte, ist eine solche Maßnahme aber rechtlich nicht unproblematisch.

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