- Tätigkeitsbeschreibung
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Die Tätigkeitsbeschreibung bildet unabhängig von der innerbetrieblichen Stellenplanung und der damit verbundenen Stellenbeschreibung meist die Grundlage des tarifvertraglich festgeschriebenen Bewertungs- und Eingruppierungsverfahrens zur Arbeitsbewertung.
Außerdem ist die Tätigkeitsbeschreibung ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsvertrages und der innerbetrieblichen Stellenbeschreibung. Der gesetzlichen Obliegenheit wird in der Praxis gerne durch Beifügen der „Stellenbeschreibung“ nachgekommen.
Was am Arbeitsplatz zu erledigen ist, sollte darin umfassend fixiert sein (zum Beispiel Tätigkeitsmerkmale, Verantwortungsbereich, Einordnung in die betriebliche Hierarchie, Über- und Unterstellungsverhältnis).
Bei einer mehr allgemein gehaltenen Beschreibung kann der Mitarbeitereinsatz flexibler gesteuert werden. Detaillierte Tätigkeitsbeschreibungen sind pflegeaufwändig und erfordern unter Umständen bei ihrer Anpassung an gewandelte Tätigkeiten Änderungskündigungen des Arbeitsvertrages.
Siehe auch: Nachweisgesetz
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- Arbeitsstudium
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