- Stellenplan
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Der Stellenplan ist die fortgeschriebene Aufstellung und zusammenfassende Darstellung von Arbeitsstellen (bei Beamten: Planstellen) in der Öffentlichen Verwaltung. Er dient der Bewirtschaftung des Personalhaushaltes für die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft und ist somit vorrangig ein personalwirtschaftliches Instrument.
Stellenpläne weisen sowohl freie und besetzbare Stellen als auch besetzte Stellen sowie Abordnungen aus. Für die einzelnen Stellen liegen Stellenbeschreibungen vor.
Der Stellenplan ist vom Personalbedarf, vom Etatansatz und vom Haushaltsplan abhängig. Deutsche Gemeinden bestimmen gem. Gemeindeordnung (beispielsweise § 57 Gemeindeordnung von Baden Württemberg) im Stellenplan die Stellen ihrer Dienstkräfte sowie ihrer nicht nur vorübergehend Beschäftigten, die für die Erfüllung der Aufgaben im Haushaltsjahr erforderlich sind. Für Sondervermögen, für die Sonderrechnungen geführt werden, sind besondere Stellenpläne aufzustellen. Beamte der Einrichtungen solcher Sondervermögen sind auch im Stellenplan nach Satz 1 aufzuführen und dort besonders zu kennzeichnen.
Stellenkegel beschreiben die betragsmäßige Verteilung aller Stellen in einer Organisation. Der Begriff zeigt auf, dass bestimmte Gruppen stärker als andere vertreten sind (durch die Überlegenheit der mittelmäßigen Stellen und die Wenigkeit der hochwertigen Stellen entsteht bei der graphischen Darstellung eine Kegelform).
Siehe auch
Kategorien:- Personalwesen
- Recht des Öffentlichen Dienstes (Deutschland)
- Haushaltsrecht (Deutschland)
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