UN-Sanktion

UN-Sanktion

UN-Sanktionen sind von der UNO verhängte Sanktionen, also Strafen, gegen Staaten, die wiederholt gegen die Menschenrechte verstoßen oder UNO-Beschlüsse (meist zur Konfliktvermeidung) missachten.

Eine häufig angewandte Sanktion der Vereinten Nationen ist ein sogenanntes Embargo, beispielsweise in Form eines Wirtschafts- oder Handelsembargos. Dabei werden sämtliche Wirtschafts- oder Handelsbeziehungen anderer UN-Länder zu dem betroffenen Land abgebrochen. Derartige Embargos können allerdings im betroffenen Land zu Hungersnöten und anderen Engpässen führen, welche nicht die Machthaber, sondern die für die Politik nicht verantwortliche Bevölkerung treffen.

Unter Sanktionen mit solchen Nebenwirkungen hatte z. B. das Volk des Irak jahrelang bis zum Sturz Saddam Husseins zu leiden.

Völkerrechtliche Grundlage für die Verhängung von Sanktionen ist der Artikel 41 der Charta der Vereinten Nationen:

Der Sicherheitsrat kann beschließen, welche Maßnahmen - unter Ausschluß von Waffengewalt - zu ergreifen sind, um seinen Beschlüssen Wirksamkeit zu verleihen; er kann die Mitglieder der Vereinten Nationen auffordern, diese Maßnahmen durchzuführen. Sie können die vollständige oder teilweise Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen, des Eisenbahn-, See- und Luftverkehrs, der Post-, Telegraphen- und Funkverbindungen sowie sonstiger Verkehrsmöglichkeiten und den Abbruch der diplomatischen Beziehungen einschließen.

Als Teil des Kapitels VII der Charta kann der Artikel nur Anwendung finden, wenn der Sicherheitsrat gemäß Artikel 39 vorher feststellt, dass eine Bedrohung oder ein Bruch des Friedens oder eine Angriffshandlung vorliegt. Sanktionen können nur vom Sicherheitsrat verhängt werden, nicht jedoch von der UN-Generalversammlung.

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