- Ultima Ratio
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Die Ultima Ratio (von lat.: ultimus = „der Letzte“, „der am weitesten Entfernte“, „der Äußerste“ und ratio = „Vernunft“, „vernünftige Überlegung“ → „äußerstes Mittel“) bezeichnet nicht nur, wie oft angenommen, das chronologisch letzte Mittel in einem Interessenkonflikt, wenn zuvor alle sonstigen im ethischen Sinne vernünftigen Lösungsvorschläge verworfen wurden, da mit ihnen keine Einigung erzielt werden konnte. Es ist vielmehr das äußerste Mittel. Dies kann, muss aber nicht zwangsläufig, auch das zeitlich letzte Mittel sein.
Diese vermeintliche letztmögliche Lösung – die „Ultima Ratio“ stimmt meist nicht überein mit den ethischen Ansichten der einzelnen Handelnden, weshalb sie nicht vorwiegend angestrebt wird. Dies hindert jedoch nicht daran, sie dennoch zu benutzen, auch wenn dabei Verluste, seien es materielle oder menschliche, hingenommen werden müssen. Um die Konfliktlösung zu erreichen, sind dabei dann viele Mittel recht.
Oft werden mit dieser Bezeichnung kriegerische Handlungen gerechtfertigt, bei denen alles Vorhergegangene nicht zur Lösung des Konflikts beigetragen hatte. Vor allem zur Begründung eines sogenannten gerechten Krieges ist die ultima ratio ein zu erfüllender Punkt.
Der Begriff stammt aus dem Dreißigjährigen Krieg. Kardinal Richelieu ließ auf die Geschützrohre die Formel gießen: „Ultima ratio regum“ („das letzte Mittel der Könige“). Dabei war nicht das letzte zur Verfügung stehende Mittel nach Ausschöpfung aller anderen Möglichkeiten gemeint, sondern das letzte Wort des Königs, um einen Konflikt definitiv zu entscheiden. Zur selben Zeit wie Richelieu erkannte der spanische Dramatiker Pedro Calderón de la Barca in seinem Drama „In diesem Leben ist alles wahr und alles Lüge“, Pulver und Blei seien die última razón der Könige. 100 Jahre später reagierte Friedrich II. von Preußen standesgemäß nahezu wortgleich; seit 1742 waren alle seine Kanonen mit der Inschrift „Ultima ratio regis“ – „das letzte Mittel des Königs“ versehen.[1]
Inhaltsverzeichnis
Ultima Ratio in der Rechtswissenschaft
Im Strafrecht verfolgen die meisten freiheitlich-demokratischen Staaten im Bereich des Strafrechts das Prinzip der "ultima ratio". Strafrecht wird folglich nach Möglichkeit gar nicht, ansonsten als allerletztes Mittel zum Erzwingen des Rechtsfriedens verwendet. Folglich muss z.B. bei Bagatelldelikten sichergestellt werden, dass vor einer strafrechtlichen Sanktion andere Mittel und Wege verwendet wurden um den Täter am Begehen weiterer Taten zu hindern. [2]
Einzelnachweise
- ↑ Heribert Prantl: Krieg als letztes Mittel. In: Kai Ambos, Jörg Arnold: Der Irak-Krieg und das Völkerrecht. Berlin 2003, ISBN 978-3-83050-559-4, S. 31 ff. Zuerst als Leitartikel in der Süddeutschen Zeitung, 24. Februar 2003.
- ↑ Wessels/Beulke: 'Strafrecht Allgemeiner Teil. In: C.F. Müller Verlag 2010, ISBN 978-3-8114-9752-8, S. 3, Rn 9
Literatur
- Lothar Rühl: Interventions- und Eskalationsproblematik bei der militärischen Konfliktbewältigung – Die Ultima ratio des bewaffneten Eingriffs als Mittel der Sicherheitspolitik. In: Aus Politik und Zeitgeschichte, Bd. 24/2002.
Weblinks
Wiktionary: Ultima Ratio – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenWikisource: Ultima ratio – Quellen und VolltexteKategorien:- Ethisches Prinzip
- Lateinische Phrase
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