Umweltschutzgesetz

Umweltschutzgesetz
Basisdaten
Titel: Bundesgesetz über den Umweltschutz
Kurztitel: Umweltschutzgesetz
Abkürzung: USG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Schweiz
Rechtsmaterie: Umweltrecht
Systematische
Rechtssammlung (SR)
:
814.01
Datum des Gesetzes: 7. Oktober 1983
Inkrafttreten am: 1. Januar 1985
Letzte Änderung durch: AS 2007 2701
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Juli 2007 und 1. Juli 2010
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das schweizerische Bundesgesetz über den Umweltschutz, kurz: Umweltschutzgesetz, Abk. USG, beruht auf den Artikeln 74 und 120 der Bundesverfassung. Danach erlässt der Bund „Vorschriften über den Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen“ (Art. 74) und „über den Umgang mit Keim- und Erbgut von Tieren, Pflanzen und anderen Organismen“ (Art. 120)

Zielsetzung

Das Gesetz definiert in Artikel 1 das Ziel, „Menschen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume gegen schädliche oder lästige Einwirkungen schützen sowie die natürlichen Lebensgrundlagen, insbesondere die biologische Vielfalt und die Fruchtbarkeit des Bodens, dauerhaft erhalten.“ Diese Zielsetzung ist seit 1. Januar 2004 in Kraft und wurde zuletzt am 21. März 2003 durch das Gentechnikgesetz verändert.

Wichtigste Regelungsbereiche und -inhalte

Besonders wichtig für die praktische Umweltpolitik in der Schweiz ist die Verankerung von vier Grundprinzipien des Umweltschutzes im USG:

  • Vorsorgeprinzip: Art. 1 Abs. 2 fordert die frühzeitige Begrenzung von „Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten“. Als wesentliches Instrument zur Umsetzung des Vorsorgeprinzips ist daher in den Art. 10a - 10d die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgesehen. Danach unterliegen Projekte einer Prüfung, wenn diese die Umwelt erheblich belasten könnten. Die UVP umfasst insbesondere Aussagen über das zu erwartende Ausmass der Umweltbelastung und auch darüber, wie diese Belastungen reduziert und vermieden werden könnten.
  • Verursacherprinzip: Art. 2 legt fest, dass der Verursacher von Massnahmen nach dem USG dafür die Kosten zu tragen hat. Hiermit soll vermieden werden, dass die Kosten, die durch umweltbelastende Tätigkeiten verursacht werden, auf die Allgemeinheit abgewälzt werden. Eine Internalisierung dieser Kosten bereits bei der Ausübung der Tätigkeit trägt zu aussagekräftigeren Preisen und damit zu einem besseren marktwirtschaftlichen Wettbewerb bei.
  • Prinzip der Bekämpfung an der Quelle: Nach Art. 11 gilt es Emissionen, die zur Verunreinigung der Luft beitragen, „durch Massnahmen an der Quelle“ zu begrenzen. Denn anders als z.B. verschmutztes Wasser kann verunreinigte Luft nicht im nachhinein gesäubert werden.
  • Kooperationsprinzip: In mehreren Bestimmung, so in den Art. 31 und 41, werden Behörden, Wirtschaft und Bevölkerung zur Zusammenarbeit beim Vollzug des Gesetzes verpflichtet.

Weblinks

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Umweltschutzgesetz — Ụm|welt|schutz|ge|setz, das: den Umweltschutz betreffendes, ihm dienendes Gesetz. * * * Ụm|welt|schutz|ge|setz, das: den Umweltschutz betreffendes, ihm dienendes Gesetz …   Universal-Lexikon

  • Umweltgedanken — Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung …   Deutsch Wikipedia

  • Umweltschutz — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Umweltschutz bezeichnet die Gesamtheit aller Maßnahmen zum Schutze der Umwelt mit dem Ziel der Erhaltung der natürlichen… …   Deutsch Wikipedia

  • Umweltzerstörung — Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung …   Deutsch Wikipedia

  • Heribert Rausch — (* 8. März 1942, von Zürich) ist ein Schweizer Rechtswissenschafter und Pionier des Umweltrechts. Inhaltsverzeichnis 1 Leben 2 Weblinks 3 Literatur …   Deutsch Wikipedia

  • Bundesgesetz über den Umweltschutz — Basisdaten Titel: Bundesgesetz über den Umweltschutz Kurztitel: Umweltschutzgesetz Abkürzung: USG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Schweiz Rechtsmaterie: Umweltrecht …   Deutsch Wikipedia

  • StrVG — Unter Strahlenschutz versteht man den Schutz von Mensch und Umwelt vor den schädigenden Wirkungen ionisierender und nicht ionisierender Strahlung (aus natürlichen und künstlichen Strahlenquellen). Der Strahlenschutz ist insbesondere wichtig für… …   Deutsch Wikipedia

  • Strahlenschutzvorsorgegesetz — Unter Strahlenschutz versteht man den Schutz von Mensch und Umwelt vor den schädigenden Wirkungen ionisierender und nicht ionisierender Strahlung (aus natürlichen und künstlichen Strahlenquellen). Der Strahlenschutz ist insbesondere wichtig für… …   Deutsch Wikipedia

  • Umweltrecht — Unter Umweltrecht versteht man die Gesamtheit der Rechtsnormen, die den Schutz der natürlichen Umwelt und die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Ökosysteme bezwecken. Inhaltsverzeichnis 1 Regelungsansätze 2 Deutsches Umweltrecht 2.1 Verfa …   Deutsch Wikipedia

  • Umweltverträglichkeit — Die Umweltverträglichkeit (auch Ökologieverträglichkeit) ist ein Maß für die direkten und indirekten Auswirkungen einer ursächlich durch den Menschen hervorgerufene Veränderung der Umweltbedingungen auf Böden, Gewässer, Luft, Klima, Menschen,… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”