- Unechter Hilfsantrag
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Im Zivilprozess nach der deutschen Zivilprozessordnung ist ein Hilfsantrag eine Prozesshandlung, die zusätzlich zu dem Hauptantrag gestellt wird.
Ein Hilfsantrag kann sein:
- echter Hilfsantrag oder
- unechter Hilfsantrag.
Inhaltsverzeichnis
Abgrenzung
- Ein Hilfsantrag ist stärker als ein Hilfsvorbringen.
- Ein Hilfsantrag ist schwächer als eine Hilfswiderklage.
echter Hilfsantrag
Ein echter Hilfsantrag ist ein Hilfsantrag, über den dann entschieden wird, wenn über den Hauptantrag negativ entschieden wurde (er also zurückgewiesen wird).
Streitwert
Auf den Gebührenstreitwert hat das die Auswirkung, dass er sich nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Gerichtskostengesetz um den Streitwert des echten Hilfsantrags erhöht, wenn über den echten Hilfsantrag entschieden wird (also bereits über den Hauptantrag entschieden wurde).
unechter Hilfsantrag
Ein unechter Hilfsantrag ist ein Hilfsantrag, über den dann entschieden wird, wenn über den Hauptantrag positiv entschieden wurde (ihm also stattgegeben wurde).
Beispiel
Eine Prozesspartei wird auf Herausgabe eines Gegenstands verurteilt, hilfsweise auf Schadenersatz nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Frist.
Streitwert
Auf den Gebührenstreitwert hat das die Auswirkung, dass er sich nach § 45 Abs. 1 Satz 3 Gerichtskostengesetz aus dem Maximum des Streitwerts des erfolgreichen Hauptanspruchs und dem Streitwert des unechten Hilfsantrags ergibt.
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