Hilfsantrag

Hilfsantrag

Im Zivilprozess nach der deutschen Zivilprozessordnung ist ein Hilfsantrag eine Prozesshandlung, die zusätzlich zu dem Hauptantrag gestellt wird.

Ein Hilfsantrag kann sein:

  • echter Hilfsantrag oder
  • unechter Hilfsantrag.

Inhaltsverzeichnis

Abgrenzung

  • Ein Hilfsantrag ist stärker als ein Hilfsvorbringen.
  • Ein Hilfsantrag ist schwächer als eine Hilfswiderklage.

echter Hilfsantrag

Ein echter Hilfsantrag ist ein Hilfsantrag, über den dann entschieden wird, wenn über den Hauptantrag negativ entschieden wurde (er also zurückgewiesen wird).

Streitwert

Auf den Gebührenstreitwert hat das die Auswirkung, dass er sich nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Gerichtskostengesetz um den Streitwert des echten Hilfsantrags erhöht, wenn über den echten Hilfsantrag entschieden wird (also bereits über den Hauptantrag entschieden wurde).

unechter Hilfsantrag

Ein unechter Hilfsantrag ist ein Hilfsantrag, über den dann entschieden wird, wenn über den Hauptantrag positiv entschieden wurde (ihm also stattgegeben wurde).

Beispiel

Eine Prozesspartei wird auf Herausgabe eines Gegenstands verurteilt, hilfsweise auf Schadenersatz nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Frist.

Streitwert

Auf den Gebührenstreitwert hat das die Auswirkung, dass er sich nach § 45 Abs. 1 Satz 3 Gerichtskostengesetz aus dem Maximum des Streitwerts des erfolgreichen Hauptanspruchs und dem Streitwert des unechten Hilfsantrags ergibt.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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