Unentgeltliche Rechtspflege

Unentgeltliche Rechtspflege

Unter unentgeltlicher Rechtspflege (URP) (auch: unentgeltliche Prozessführung) versteht man im schweizerischen Recht die Befreiung von Prozesskosten bei Bedürftigkeit gemäss Gerichtsorganisationsgesetz (GOG), unter bestimmten Voraussetzungen auch die Bezahlung eigener Anwaltskosten. Sie ist vergleichbar mit der deutschen Prozesskostenhilfe.

Weblinks

  • [1] Informationen zur unentgeltlichen Rechtspflege der Gerichte im Kanton Luzern

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