- Basislinie Schloss Solitude - Ludwigsburg 1820
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Im Württembergischen Jahrbuch von 1822 erklärt der Mathematiker Prof. Bohnenberger unter dem Titel „Über die Messung der Hauptbasis zwischen Solitude und Ludwigsburg zum Behufe der Landesvermessung“, warum man eine gerade Linie, die als Grundlinie oder Basis bezeichnet wird, genau vermisst, um auf dieser Grundlage die Landesvermessung durchführen zu können. Denkt man sich nämlich von den Endpunkten dieser Grundlinie aus Geraden hin zu einem dritten Punkt gezogen, so muss man lediglich „bey der großen Vollkommenheit der Reichenbachischen Winkelmesser mit einer Genauigkeit, welche die der unmittelbaren Messung … übertrifft“, die Winkel des Dreiecks messen, um daraus die beiden Linien präzise errechnen zu können. Voraussetzung ist, dass man von jedem Punkt aus die beiden anderen sieht. Jede dieser genau berechneten Linien ist nun wieder Grundlinie für ein weiteres Dreieck, so dass schließlich das ganze zu vermessende Land von einem „trigonometrischen Netz“ überzogen wird. Als Hauptbasis hatte man die Allee von Schloss Solitude nach Ludwigsburg gewählt. Der eine Endpunkt war der Mittelpunkt des Schlosses Solitude, am anderen Endpunkt in der Nähe von Ludwigsburg wurde eine hölzerne Pyramide errichtet, von der aus man die nötige Aussicht hatte. Dort steht heute ein Gedenkstein (Solitudeallee-Köhlstraße) mit der Aufschrift "Württembergische Landesvermessung 1820 Basis Solitude-Ludwigsburg Länge 13032,14m Endpunkt in der Straßenachse".
Die gemessene Basis wurde auf Meereshöhe reduziert und das gemessene Ergebnis von 40.118,718 Pariser Fuß mit dem über das benachbarte bayrische trigonometrische Netz mit der Grundlinie bei München errechneten Ergebnis von 40.118,90 Pariser Fuß (13.032,223 m, 1 Pariser Fuß = 0,32484 m) verglichen. Der Unterschied betrug nur 0,182 Pariser Fuß (0,059 m). Mit dem Sinussatz lassen sich die fehlenden Seiten des Dreiecks berechnen.
Dipl.-Ing (FH) Karl Koch vom Landesvermessungsamt Baden-Württemberg stellt in einem Aufsatz mit dem Titel „Das Tagebuch über die Messung der württembergischen Hauptbasis von Schloß Solitude nach Ludwigsburg“ das Originaltagebuch vor, vermutlich aus der Feder des Vermessungscommissärs Major von Gasser, und schreibt hierzu als Vorbemerkung:
- „Der Basismessungsapparat wurde von Mechaniker Butzengeiger in Tübingen …gefertigt, … Der Apparat bestand aus fünf eisernen Meßstangen, einem Meßkeil, einer Libelle mit Gradbogen, einer Messungsbrücke und einem Senkel. Die Meßstangen waren jede 12 Pariser Fuß (ca. 3,9 m) lang, 16 kg schwer, auf 13° Réaumur geeicht und mit Holz verkleidet, so daß nur die Enden der eisernen Stangen herausragten. Jede Meßstange war mit einem Thermometer versehen… Die Messung erfolgte nicht in der horizontalen Lage der Stangen; vielmehr wurde die Neigung mittels einer Libelle mit Gradbogen ermittelt und beim Meßergebnis berücksichtigt. Auch wurde die Messung selbst nicht auf dem Gelände durchgeführt, sondern auf einer Messungsbrücke, die aus sechs Holzböcken bestand, jeder ca. 85 cm hoch und 85 cm breit… Am 18. September 1820 wurde der Basismessungsapparat von Tübingen nach Schloß Solitude gebracht… Die vom Militär gestellten Sappeurs waren zum Aufbau der Messungsbrücke, zum Abbau derselben und Weitertransport der Böcke sowie zum Stangentragen usw. eingesetzt.“
Für jeden Tag der Arbeiten findet sich im Tagebuch ein Eintrag. Am 11. Oktober z.B. kann man lesen:
- „Wurde mit der 611ten Lage zu messen angefangen. Mittags besuchten Sr. Königl. Majestät die Messung, ließen sich, indem Sr. Majestät sich geraume Zeit aufhielten, die Manipulation zeigen, und blieben biß man bey der 630ten Lage 5ten Stange einen Pflock mit einem Punkt bezeichnete. Abends wurde die Messung mit der 647ten Lage 5ten Stange beschlossen.“
Quelle
SWR-Schulfernsehen, April 1999 (nach einem Film, der von der Basis-Vermessung 1820 in Württemberg handelt)
Siehe auch
- Basislinie Unterföhring–Aufkirchen (1801)
- Gaußsche Landesaufnahme, mit Hinweis auf die (von Gauß selbst geleitete) Triangulation von 1821 bis 1825
- Basis Bonn (1847)
- Großenhainer Grundlinie (1870)
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